Datum: 05.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:52 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
10 Freiwillige Feuerwehr Grasheim - Bedarfsmeldung 2018
9 Freiwillige Feuerwehr Karlshuld - Bedarfsmeldung 2018
8 Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle für einen Kinderflohmarkt am 18.02.2018
7 Antrag des Gewerbeverbandes Donaumoos e.V. auf Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle am 03.03.2018 zur Durchführung der 7. Jobbörse Donaumoos
6 Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2020 - 2022
5 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern - Einleitung des Beteiligungsverfahrens
4 Entwicklungskonzept der Gemeinde Karlshuld über die künftige Bebauung im Gemeindebereich - Referent: Hr. Markert, TeamBüro Markert, Nürnberg
3 Bebauungsplan Nr. 19 "Haus für Kinder" - Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
2.7 Anbau eines Wintergartens an eien bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 273/10, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 31e, 86668 Karlshuld
2.6 Neubau einer Doppelgarage (Ersatzbau) auf dem Grundstück Fl.Nr. 134/3, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 57, 86668 Karlshuld
2.5 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, einer Einliegerwhg. und 14 Stellplätzen (Tektur), auf dem Grundstück Fl.Nr. 29, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 112, 86668 Karlshuld
2.4 Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2564/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 132a, 86668 Karlshuld
2.3 Neubau einer Kartoffellagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2564/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 132, 86668 Karlshuld
2.2 Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 437/1, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 27
2.1 Neubau eiens Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 48, Gemarkung Grasheim , Augsburger Straße 156a, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.11.2017
12 Anfragen, Sonstiges
11 Zuschussantrag der Blaskapelle Karlshuld e.V.

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10. Freiwillige Feuerwehr Grasheim - Bedarfsmeldung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö beschließend 10

Beschluss

1.        Die Gegenstände für die FFW Grasheim sind zu beschaffen.
2.        Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, für die o.a. Gegenstände Angebote einzuholen.
3.        Im Haushalt des Jahres 2018 sind die o.a. Kosten für die G26-Untersuchungen, Lehrgänge/ Ausbildungen, Kostenübernahme Führerschein, 3-Jahresprüfung Hydraulischer Rettungssatz und Druckprüfung Schläuche zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Freiwillige Feuerwehr Karlshuld - Bedarfsmeldung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö beschließend 9

Beschluss

1.        Die Gegenstände für die FFW Karlshuld sind zu beschaffen.
2.        Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, für die o.a. Gegenstände Angebote einzuholen.
3.        Im Haushalt des Jahres 2018 sind die o.a. Kosten für die G26-Untersuchungen, Lehrgänge/Ausbildungen,  Kostenübernahme Führerschein, 3 Jahresprüfung Hydraulischer Rettungssatz und Druckprüfung Schläuche zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle für einen Kinderflohmarkt am 18.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Dem Antrag von Marina Mayer für die Durchführung eines Kinderflohmarktes mit Spendenaktion am 18.02.018 wird zugestimmt.

  1. Für die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhalle wird eine Gebühr von 100,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Antrag des Gewerbeverbandes Donaumoos e.V. auf Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle am 03.03.2018 zur Durchführung der 7. Jobbörse Donaumoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö beschließend 7

Beschluss

  1. Dem Antrag des Gewerbeverbandes Donaumoos für die Durchführung der 7. Jobbörse Donaumoos wird zugestimmt.

  1. Für die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhalle wird eine Gebühr von 100,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2020 - 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö beschließend 6

Beschluss

1.        Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2020 bis 2022 „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft werden.

2.        Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern - Einleitung des Beteiligungsverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö 5

Beschluss

Eine Stellungnahme ist aus Sicht der Gemeinde Karlshuld nicht notwendig.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Entwicklungskonzept der Gemeinde Karlshuld über die künftige Bebauung im Gemeindebereich - Referent: Hr. Markert, TeamBüro Markert, Nürnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö 4
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3. Bebauungsplan Nr. 19 "Haus für Kinder" - Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö 3

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 19 „Haus für Kinder“ mit dem heute beschlossenen redaktionellen Ergänzungen in der Fassung vom 05.12.2017 als Satzung.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.7. Anbau eines Wintergartens an eien bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 273/10, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 31e, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö 2.7

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen und Hinweise zu beachten:
Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Neubau einer Doppelgarage (Ersatzbau) auf dem Grundstück Fl.Nr. 134/3, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 57, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö 2.6

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
  3. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
  4. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  5. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  6. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, einer Einliegerwhg. und 14 Stellplätzen (Tektur), auf dem Grundstück Fl.Nr. 29, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 112, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö 2.5

Beschluss

  1. Dem geänderten Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3. Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.
  4.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  6. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten.
  7. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  8.        Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2564/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 132a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö 2.4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld kann das Anwesen nicht an die öffentliche Abwasserversorgung anschließen, es ist eine Kleinkläranlage zu errichten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  3. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshul d – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  4. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  5. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau einer Kartoffellagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2564/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 132, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  3. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 437/1, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
  4. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  5. Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.
  6. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  7. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  8. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  9. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  10. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  11. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  12. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eiens Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 48, Gemarkung Grasheim , Augsburger Straße 156a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:
  1.    Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2.    Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3.   Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4.   Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.
  5.   Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  6.   Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).
  1.   Das Gebäude ist an den bestehenden Abwasseranschluss anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö informativ 12
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11. Zuschussantrag der Blaskapelle Karlshuld e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2017 ö beschließend 11

Beschluss

Die Blaskapelle Karlshuld e.V. erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 700,00 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.12.2017 08:05 Uhr