Datum: 16.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:21 Uhr bis 21:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
4 |
Bebauungsplan Nr. 20 "Unterer Kanal"
- Verfahren nach § 3 Abs. 2 und 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung des Bebauungsplan
- Erneute Auslegung des Bebauungsplan
|
5 |
Aufstellung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Verbrauchermarkt" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Königsmoos
- Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
|
6 |
Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016
|
7 |
Feststellung der Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
|
8 |
Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016
|
9 |
Anfragen, Sonstiges
|
3 |
Billigungs- und Auslegungsbeschluß zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich von Kochheim
|
2.4 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 442, Gemarkung Karlshuld, Pfaffenhofener Straße
|
2.3 |
Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zur Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1658/1 und 1658/5, Geamrkung Karlshuld, Jägersbühl 24, 86668 Karlshuld
|
2.2 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 8a, 86668 Karlshuld
|
2.1 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/15, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 112
|
2 |
Bauanträge
|
1 |
Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.12.2017
|
zum Seitenanfang
4. Bebauungsplan Nr. 20 "Unterer Kanal"
- Verfahren nach § 3 Abs. 2 und 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Billigung des Bebauungsplan
- Erneute Auslegung des Bebauungsplan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
|
4 |
Beschluss
- Der Gemeinderat fasst die Beschlüsse entsprechend den Beschlussvorlagen.
- Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Bebauungsplan Nr. 20 "Unterer Kanal“ mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 16.01.2018.
- Der Planfertiger wird beauftragt, die Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
- Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans gem. § 4 a Abs. 3 erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. Aufstellung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Verbrauchermarkt" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Königsmoos
- Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
|
5 |
Beschluss
Gegen die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Verbrauchermarkt“ und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren werden keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
6. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
informativ
|
6 |
Beschluss
- Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden Frank Richlich wird zur Kenntnis genommen.
- Der Beschluss Nr. 104 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11
.2014 zur Planung für eine Neugestaltung der Karl-Theodor-Straße wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. Feststellung der Jahresrechnung 2016 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Beschluss
Die Jahresrechnung 2016
wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Zahlen festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Beschluss
Zur Jahresrechnung der Gemeinde Karlshuld für das Haushaltsjahr 2016 wird mit den im Gemeinderatsbeschluss vom 16.01.2018 Nr. 679
festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. Anfragen, Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
informativ
|
9 |
zum Seitenanfang
3. Billigungs- und Auslegungsbeschluß zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich von Kochheim
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
|
3 |
Beschluss
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt, den Entwurf zur 11.Änderung des Flächennutzungsplanes zu billigen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchz
uführen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2.4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 442, Gemarkung Karlshuld, Pfaffenhofener Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
|
2.4 |
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 442, Gemarkung Karlshuld, nicht zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2.3. Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zur Wohnraumerweiterung auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1658/1 und 1658/5, Geamrkung Karlshuld, Jägersbühl 24, 86668 Karlshuld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
|
2.3 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
- die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
- die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
- bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des
Baugrundstückes) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen
Belag zu versehen;
- damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist
im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
- im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes
die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen;
- Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
- evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 196/5, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 8a, 86668 Karlshuld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
|
2.2 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
- die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin
(Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
- die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
- bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Geh-/Radweg und zwischen dem Geh-/Radweg und dem
Grundstück Fl.Nr. 196/5 Gemarkung Karlshuld mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des
Baugrundstückes zum Geh-/Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem
bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
- damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
- im vorhandenen Grünstreifen (zwischen der Straße und dem Geh-/Radweg) befindet sich zur Entwässerung der Straße und des Geh-/Radweges ein Entwässerungsgulli. Durch die neue Zufahrt wird der westliche Teil der Grünfläche vom Entwässerungsgulli abgeschnitten. Im Bereich zwischen der vorhandenen Zufahrt zum Anwesen „Ingolstädter Straße 6“ und der neuen Zufahrt ist deshalb auf Kosten des Bauherrn ein neuer Entwässerungsgulli zu setzen und an den Oberflächenkanal anzuschließen.
- evtl. vorhandene Straßenlampen, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
- im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des
- Baugrundstückes die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen;
- Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
-
Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/15, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 112
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
|
2.1 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
- Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes
den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
- Der Bauherr hat den erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleich entsprechend der Satzung zu erbringen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
informativ
|
2 |
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 19.12.2017
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
16.01.2018
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.12.2017
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 23.02.2018 08:13 Uhr