Datum: 22.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3.9 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Vollgeschossen und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1651/6, Gemarkung Karlshuld, im Anschluß an Jägersbühl 6
3.8 Erweiterung eines Getränkehandels auf dem Grundstück Fl.Nr. 51, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 34, 86668 Karlshuld
3.7 Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses und einer Lagerhalle mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/47, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg, 86668 Karlshuld
3.6 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 407, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 61, 86668 Karlshuld
3.5 Errichtung einer neuen Dachgaube und eines Carports am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 168/33, Gemarkung Karlshuld, Siedlung 4 a, 86668 Karlshuld
3.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 168/7, Gemarkung Karlshuld, Siedlung 4, 86668 Karlshuld
3.3 Neubau eines Doppelhauses mit drei Garagen, ein Carport, insgesamt fünf Stellplätze auf den Grundstücken Fl.Nr. 456/90 und 456/91, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 56 c und 56 d, 86668 Karlshuld
3.2 Neubau eines Doppelhauses (zwei WE) mit drei Garagen und insgesamt fünf Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/69 und 456/89, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 56 und 56 a, 86668 Karlshuld
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 173, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 47, 86668 Karlshuld
3 Bauanträge
2 Vorstellung der Studie zur Erweiterung der Kläranlage - Vortrag von Herrn Dr. Vogl, Wipflerplan, Pfaffenhofen
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 16.01.2018
8 Anfragen, Sonstiges
7 Donaumoosvolksfest 2018 - Vorstellung des Programms - Beschlussfassung über eine sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 26.04.2018 bis 30.04.2018 in der Gemeinde Karlshuld
6 Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Stocket II" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berg im Gau im Parallelverfahren - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Stocket - 1. Änderung" der Gemeinde Berg im Gau - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
4 Bebauungsplan Nr. 22 (Pettenkoferstraße) Lindenstraße mit integrierter Grünordnung nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB - Billigung des Planentwurfs - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

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3.9. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Vollgeschossen und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1651/6, Gemarkung Karlshuld, im Anschluß an Jägersbühl 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö 3.9

Beschluss

Dem, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Vollgeschossen und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1651/6, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.8. Erweiterung eines Getränkehandels auf dem Grundstück Fl.Nr. 51, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 34, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö 3.8

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien und Baufahrzeugen auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträch tigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
-        es sich bei der angrenzenden Straße um die Staatsstraße 2043 handelt (Straßenbaulastträger:
       Staatl. Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen)
-        die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
        Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.7. Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses und einer Lagerhalle mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/47, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.7

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzende(n) Straße bzw. Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.6. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 407, Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 61, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö 3.6

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern. 

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.5. Errichtung einer neuen Dachgaube und eines Carports am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 168/33, Gemarkung Karlshuld, Siedlung 4 a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
  3. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
  4. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  5. Während der Bauphase darf der Verkehr beeinträchtigt werden.
  6. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 168/7, Gemarkung Karlshuld, Siedlung 4, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
  4. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  5. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  6. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  7. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
  8. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  9. Während der Bauphase darf der Verkehr beeinträchtigt werden.
  10. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  11. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  12. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. Neubau eines Doppelhauses mit drei Garagen, ein Carport, insgesamt fünf Stellplätze auf den Grundstücken Fl.Nr. 456/90 und 456/91, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 56 c und 56 d, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt eine Regenrinne einzubauen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Weidenstraße ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. Neubau eines Doppelhauses (zwei WE) mit drei Garagen und insgesamt fünf Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/69 und 456/89, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 56 und 56 a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 3.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt eine Regenrinne einzubauen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Weidenstraße ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 173, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 47, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö 3.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

3.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

4.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

5.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

6.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö informativ 3
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2. Vorstellung der Studie zur Erweiterung der Kläranlage - Vortrag von Herrn Dr. Vogl, Wipflerplan, Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 16.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö informativ 8
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7. Donaumoosvolksfest 2018 - Vorstellung des Programms - Beschlussfassung über eine sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 26.04.2018 bis 30.04.2018 in der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Die Sperrzeitrechtliche Allgemeinverfügung in der Zeit des Donaumoosvolksfestes vom 26.04.2018 bis 30.04.2018 in der Gemeinde Karlshuld wird wie nachfolgend aufgeführt beschlossen:

Allgemeinverfügung
1.        Während des traditionellen Donaumoosvolksfestes vom 26.04.2018 bis 30.04.2018  wird vom 27.04.2018 bis 01.05.2018 die Sperrzeit im gesamten Gemeindegebiet wie folgt festgesetzt:
Beginn 02.00 Uhr – Ende 06.00 Uhr
2.        Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
3.        Kosten werden für diesen Bescheid nicht erhoben.
4.        Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Stocket II" und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berg im Gau im Parallelverfahren - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stocket II“und der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berg im Gau im Parallelverfahren werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Stocket - 1. Änderung" der Gemeinde Berg im Gau - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stocket  - 1. Änderung“ der Gemeinde Berg im Gau werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bebauungsplan Nr. 22 (Pettenkoferstraße) Lindenstraße mit integrierter Grünordnung nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB - Billigung des Planentwurfs - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 22.02.2018 ö 4

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 22 „Lindenstraße““ in der Fassung vom 22.02.2018.

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die öffentliche Ausl egung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf in der Fassung vom 22.02.2018 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.03.2018 08:09 Uhr