Datum: 20.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:53 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.02.2018
2 Bauanträge
10 Zuschussantrag des Katholischen Pfarramts "St. Ludwig" Karlshuld
9 14. Karlshulder Rosenfest -Antrag des Vereins der Gartenfreunde Karlshuld e.V.
8 Zuschussantrag des SV Grasheim e.V. für die Sanierung des Sportheimes
7 Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit und Übernahme des jährlichen Pachtzins 2018
6 Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld e.V. für die Jugendarbeit 2018
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Hölzlberg" der Gemeinde Berg im Gau - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
4 Bebauungsplan Nr. 1 "Karl-Theodor-Straße", 1. Änderung - Billigung des Planentwurfs - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
3 Bebauungsplan Nr. 21 "Grasheim, Südlich der Augsburger Straße" - Billigung des Planentwurfs - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
2.6 Aufstockung eines Wohnhauses mit Schaffung einer dritten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/55, Gemarkung Karlshuld, Johann-Lutz-Str. 4, 86668 Karlshuld
2.5 Nutzungsänderung und Erweiterung um eine Wohneinheit des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 174, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 4, 86668 Karlshuld
2.4 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, einer Einliegerwhg. und 14 Stellplätzen, Antrag auf Befreiung, auf dem Grdstck. Fl.Nr. 29, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 112, 86668 Karlshuld
2.3 Ausbau des Dachgeschosses zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit und zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 281/1, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 49a, 86668 Karlshuld
2.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 148/2 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Am Graben 3c, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses (3 WE) mit zwei Garagen und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 650, Gemarkung Karlshuld, Weidenstraße 15, 86668 Karlshuld
15 Anfragen, Sonstiges
14 Verabschiedung des Kämmerers Alfred Preis
13 Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017
12 Vorlage der Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
11 BOS-Digitalfunk - Auswerten der örtlichen Statusgruppe der Integrierten Leitstelle durch weitere Feuerwehreinrichtungen

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 22.02.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö informativ 2
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10. Zuschussantrag des Katholischen Pfarramts "St. Ludwig" Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 10

Beschluss

Dem Katholischen Pfarramt „St. Ludwig“ Karlshuld wird für die Instandsetzung der Läutemaschine der Kirchturmuhr ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. 14. Karlshulder Rosenfest -Antrag des Vereins der Gartenfreunde Karlshuld e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 9

Beschluss

1.        Die Gemeinde Karlshuld übernimmt die Ausfallbürgschaft für die ungedeckten Kosten anlässlich des Rosenfestes 2018 in Höhe von 30.000,00 €.

2.        Einer Verwendung des Gemeindewappens auf Drucksachen, Plakaten und Gastgeschenken wird zugestimmt.

3.        Für die Zeit des Rosenfestes stellt die Gemeinde Karlshuld dem Verein der Gartenfreunde Karlshuld den Festplatz, die Aula und die Cafeteria der Schule, die Sport- und Mehrzweckhalle, den Platz vor der Mehrzweckhalle, den Fußweg hinter der Mehrzweckhalle sowie die Flächen bei der Moorwirtschaft zur Verfügung.

4.        Die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhalle ist kostenpflichtig. Für die Benutzung wird eine Gebühr von 200,00 € festgesetzt (wie bei Sportvereinen).

5.        Die Kindergartenstraße wird für den Zeitraum 21.07.2018 um 17:00 Uhr bis zum 22.07.2018 um 20:00 Uhr komplett gesperrt und dem Verein der Gartenfreunde Karlshuld e.V. kostenlos überlassen. Eine  Zufahrt für die Gäste zur Pizzeria „Da Franco“ ist zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Zuschussantrag des SV Grasheim e.V. für die Sanierung des Sportheimes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Für die vom SV Grasheim e.V. geplanten Renovierungsarbeiten am Sportheim wird ein Zuschuss in Höhe von höchstens 8.000,00 € bewilligt.

  1. Der bewilligte Betrag ist im Haushalt der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2018 einzustellen.

  1. Der Zuschuss kann vom SV Grasheim e.V. je nach Bauvorschritt bis zu einer Höhe von 80 % des zugesagten Zuschusses abgerufen werden.

  1. Die restlichen 20 % werden nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen und Vorlage des Verwendungsnachweises (kurzer Schlussbericht mit Aufstellung der tatsächlich entstandenen Kosten) ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit und Übernahme des jährlichen Pachtzins 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Dem Sportverein Grasheim e. V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2018 einschließlich des Pachtzinses ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 4.390,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Zuschussantrag des Sportvereines Karlshuld e.V. für die Jugendarbeit 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Sportverein Karlshuld 1932 e.V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2018 ein einmaliger Zuschuss von 6.600,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Hölzlberg" der Gemeinde Berg im Gau - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hölzlberg “ der Gemeinde Berg im Gau werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bebauungsplan Nr. 1 "Karl-Theodor-Straße", 1. Änderung - Billigung des Planentwurfs - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 4

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 1 „Karl-Theodor-Straße“, 1. Änderung, in der Fassung vom 20.03.2018.

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf in der Fassung vom 20.03.2018 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bebauungsplan Nr. 21 "Grasheim, Südlich der Augsburger Straße" - Billigung des Planentwurfs - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 3

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 21 „Grasheim, Südlich der Augsburger Straße““ in der Fassung vom 20.03.2018.

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf in der Fassung vom 20.03.2018 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Aufstockung eines Wohnhauses mit Schaffung einer dritten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/55, Gemarkung Karlshuld, Johann-Lutz-Str. 4, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 2.6

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Nutzungsänderung und Erweiterung um eine Wohneinheit des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 174, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 4, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 2.5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  3. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  4. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  5. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
  6.     Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  7. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  8. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  9.     Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  10.     Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, einer Einliegerwhg. und 14 Stellplätzen, Antrag auf Befreiung, auf dem Grdstck. Fl.Nr. 29, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 112, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 2.4

Beschluss

Einer Überschreitung der GRZ um 0,05 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Ausbau des Dachgeschosses zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit und zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 281/1, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 49a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.    Einer Befreiung von der Dachgaubensatzung der Gemeinde Karlshuld wird zugestimmt.
3.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug
     ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 148/2 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Am Graben 3c, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.         Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße Am Graben gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

  1.   Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug  ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses (3 WE) mit zwei Garagen und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 650, Gemarkung Karlshuld, Weidenstraße 15, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö 2.1

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö informativ 15
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14. Verabschiedung des Kämmerers Alfred Preis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö informativ 14
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13. Genehmigung von überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 13

Beschluss

Die bei o.g. Haushaltsstellen entstandenen Mehrausgaben werden als überplanmäßige / außerplanmäßige Ausgaben genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12.  Vorlage der Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö informativ 12
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11. BOS-Digitalfunk - Auswerten der örtlichen Statusgruppe der Integrierten Leitstelle durch weitere Feuerwehreinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2018 ö beschließend 11

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld stimmt zu, dass das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gegenüber der Taktisch-Technischen Betriebsstelle Region Ingolstadt für einen berechtigten Nutzerkreis die Zustimmung zur Ausleitung der Statusmeldungen der digitalen Funkgeräte unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.04.2018 08:25 Uhr