Datum: 24.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
10 Satzung zur 11. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld
9 Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021
8 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021
7 Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2018
6 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land
5 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Verbrauchermarkt") der Gemeinde Königsmoos - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
4 Bebauungsplan Nr. 37 "Straßäcker" der Gemeinde Karlskron - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3 Bebauungsplan Nr. 20 "Unterer Kanal", - Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluß
2.8 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Garage und einem Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 695/1, Gemarkung Karlshuld
2.7 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 210, Gemarkung Karlshuld, Hauptstr. 41, 86668 Karlshuld
2.6 Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 76, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 40a, 86668 Karlshuld
2.5 Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/55, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 48, 86668 Karlshuld
2.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/16, Gemarkung Karlshuld, Oberer Achstraße 6a, 86668 Karlshuld
2.3 Neubau eines Wohnhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 127, Gemarkung Karlshuld, Schrobenhausener Straße 92a, 86668 Karlshuld
2.2 Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 313/18, Gemarkung Karlshuld an der Unteren Achstraße 42
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 243/3, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 15a, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.03.2018
12 Anfragen, Sonstiges
11 Zweite Änderung zur Anlage der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld - Änderung der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses und Bestellung eines stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

zum Seitenanfang

10. Satzung zur 11. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 10
zum Seitenanfang

9. Finanzplan für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021  wird
in der vorgelegten Form beschlossen. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan beizuheften.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

8. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 8

Beschluss

Das Investitionsprogramm (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021  wird in der vorgelegten Form beschlossen. Das Investitionsprogramm ist dem Haushaltsplan beizuheften.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        9.938.507 €

und im

Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        4.484.420  €

ab.

§ 2

       Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.        
       

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer                        

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        300 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)        300 v.H.                

  1. Gewerbesteuer        300 v.H.


§ 5

       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Diakonischen Werk Ingolstadt e.V. wird für die Diakonie-Sozialstation Donaumooser Land für das Jahr 2018 ein einmaliger Zuschuss von 5.1 00,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Verbrauchermarkt") der Gemeinde Königsmoos - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö 5

Beschluss

Gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Königsmoos werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan Nr. 37 "Straßäcker" der Gemeinde Karlskron - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö 4

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Straßäcker“ der Gemeinde Karlskron werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. Bebauungsplan Nr. 20 "Unterer Kanal", - Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö 3

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 20 „Unterer Kanal“ mit dem heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 24.04.2018 als Satzung.
 
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen, sofern die Vertragsbedingungen von den betroffenen Grundstückseigentümern erfüllt wurden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.8. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Garage und einem Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 695/1, Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö 2.8

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Garage und einem Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 695/1, Gemarkung Karlshuld, Waldstraße 3, 86668 Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 210, Gemarkung Karlshuld, Hauptstr. 41, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö 2.7

Beschluss

Dem  Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Vollgeschossen auf dem Grundstück Fl.Nr. 210, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.6. Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 76, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 40a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö 2.6

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.5. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/55, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 48, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö 2.5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1.  Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1.  Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

  1.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/16, Gemarkung Karlshuld, Oberer Achstraße 6a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö 2.4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Obere Achstraße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug  ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.3. Neubau eines Wohnhauses mit zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 127, Gemarkung Karlshuld, Schrobenhausener Straße 92a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.2. Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 313/18, Gemarkung Karlshuld an der Unteren Achstraße 42

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Unteren Achstraße und dem am Baugrundstück angrenzenden Gehweg ist nicht erlaubt.


  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße / des Gehweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Unteren Achstraße nicht beeinträchtigt werden.


  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Unteren Achstraße bzw. am Baugrundstück angrenzenden Gehweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße / des Gehweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
 
  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 243/3, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 15a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Abstellen von Baumaterialien und Baufahrzeugen auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Geh-/ Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
  • die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind;
  • es sich bei der Straße um eine Kreisstraße (ND 15) handelt.

  1. Das Abwasser ist über den bestehenden Anschluss auf Fl.Nr. 243/4, Gemarkung Karlshuld anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö informativ 2
zum Seitenanfang

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

12. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö informativ 12
zum Seitenanfang

11. Zweite Änderung zur Anlage der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld - Änderung der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses und Bestellung eines stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 24.04.2018 ö beschließend 11

Beschluss

Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird  Herr Reinhard Schläfer bestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.05.2018 08:10 Uhr