Datum: 15.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:44 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Feuerwehr Karlshuld - Aufstellungsbeschluss
5 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlshuld im Bereich von Kochheim - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren
4 Bebauungsplan "Fischerweg" - Aufstellungsbeschluß
3 Bebauungsplans Nr. 22 „Lindenstraße“ mit integriertem Grünordnungsplan - Billigung des Entwurfs für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Behörden-/Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
2.6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und 12 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 150, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Str. 48a, 86668 Karlshuld
2.5 Erweiterung eines best. Gebäudes und Aufstockung mit einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 3, 86668 Karlshuld
2.4 Neubau von 6 Garagen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/22, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 3, 86668 Karlshuld
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 82/10, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 29c, 86668 Karlshuld
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 18/1, 19/4, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 88a, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 493, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 158a, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.04.2018
12 Anfragen, Sonstiges
11 Breitbandförderung des Bundes - Vorzeitiger Maßnahmebeginn
10 Vorstellung Projekt "Mehr Bienen für Karlshuld"
9 Buswartehäuschen in Neuschwetzingen
8 Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Verbrauchermarkt", Gemeinde Königsmoos, - Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB
7 Bebauungsplan Nr. 22 "Industriegebiet An der B 13 bei Brautlach 2. Änderung", inklusive Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gewerbegebiet An der B 13 bei Brautlach" - Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

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6. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Feuerwehr Karlshuld - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 6

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Feuerwehr Karlshuld auf den Fl.Nrn. 223, 223/1, 223/2, 223/3 und 223/4, Gemarkung Karlshuld.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung an das Planungsbüro Markert, Nürnberg zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlshuld im Bereich von Kochheim - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 5

Beschluss

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird zugestimmt.
 
  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung  vom 15.05.2018 einschließlich der Begründung.

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Bebauungsplan "Fischerweg" - Aufstellungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 4

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fischerweg“ für die Errichtung von Wohnhäusern auf den Fl.Nrn. 729 und 1746, Gemarkung Karlshuld.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung an das Büro Wipfler, Pfaffenhofen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bebauungsplans Nr. 22 „Lindenstraße“ mit integriertem Grünordnungsplan - Billigung des Entwurfs für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Behörden-/Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 3

Beschluss

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauG B vorgebrachten Stellungnahmen wird zugestimmt.
  2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.05.2018 einschließlich der Begründung.

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und 12 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 150, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Str. 48a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 2.6

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes eingehalten werden .

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Erweiterung eines best. Gebäudes und Aufstockung mit einer Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1875, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 3, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 2.5

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Der beantragten Befreiung auf Änderung der Dachform wird zugestimmt.

  1. Der beantragten Befreiung auf Erhöhung der Traufhöhe von 7,00 m auf 7,35 m wird zugestimmt.

4.  Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
    1. die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld und des Tiefbauamtes beim Landkreis Neuburg-Schrobenhausen) festzulegen;
    2. die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
    3. bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Geh- und Radweg mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des  
  Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem
  bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
    1. eine evtl. notwendige Anhebung der Asphaltdecke des Geh- und Radweges im Bereich der neuen Zufahrt (einschließlich der Angleichung an das Niveau des bestehenden Geh- und Radweges) hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen;
    2. damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
    3.    im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrund stückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen;
    4. Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zum Geh- und Radweg hin öffnen;
    5. evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Neubau von 6 Garagen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/22, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 3, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 2.4

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.  Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
Ein direktes Zufahren über den Gehweg zu den Stellplätzen ist nicht zulässig. Es ist eine Zufahrt für die Garagen und Stellplätze zu planen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 82/10, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 29c, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 2.3

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.  Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Obere Achstraße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1.  Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug  ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 18/1, 19/4, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 88a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 2.2

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.  Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch mit der Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

  1. Für die Erschließung des Grundstückes ist ein Geh- und Fahrtrecht mit einer Breite von 4 m nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 493, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 158a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 2.1

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 24.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö informativ 12
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11. Breitbandförderung des Bundes - Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö informativ 11
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10. Vorstellung Projekt "Mehr Bienen für Karlshuld"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dieses Projekt durchzuführen und die verbleibenden 25% der Kosten zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Buswartehäuschen in Neuschwetzingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Auf den beiden Grundstücken Fl.Nr. 516/18 und 516/19, Gemarkung Karlshuld (Eigentümer: Stephanie Schäfer-Appel) ist u.a. aus verkehrsrechtlicher Sicht kein neues Buswartehäuschen zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Verbrauchermarkt", Gemeinde Königsmoos, - Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 8

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld hat gegen den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Verbrauchermarkt“ keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bebauungsplan Nr. 22 "Industriegebiet An der B 13 bei Brautlach 2. Änderung", inklusive Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gewerbegebiet An der B 13 bei Brautlach" - Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsh uld hat keine Einwände gegen die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr.22 "Industriegebiet An der B 13 bei Brautlach" inklusive der Teiländerung des Bebauungsplanes Nr.17 "Gewerbegebiet An der B 13 bei Brautlach“.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.06.2018 10:30 Uhr