Datum: 12.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:13 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:04 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld
9 Rechtaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 durch das Landratsamt ND-SOB
10 Anfragen, Sonstiges
7 Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Karlshuld
6 Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutz Verein Neuburg Schrobenhausen e.V.
5 Machbarkeitsstudie Erweiterung der Kläranlage - Überprüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband
4 Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Stocket II" der Gemeinde Berg im Bau Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
3 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 Aschelsried "Alte Straße" der Gemeinde Karlskron - Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
2.7 Nutzungsänderung und Erweiterung um eine Wohneinheit des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 174, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 4, durch Herrn und Frau Michael und Bianca Lederer Neuburger Straße 44, 86668 Karlshuld - Antrag auf Befreiung der GRZ und GFZ nach § 31 Abs. 2 BauGB
2.6 Aufstockung eines Wohnhauses mit Schaffung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/55, Gemarkung Karlshuld, Johann-Lutz-Str. 4, 86668 Karlshuld
2.5 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Stellplätzen und 6 Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 158 Teilfl., Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 104 a
2.4 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Stellplätzen und 6 Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 158 Teilfl., Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 104
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit 1 Garage und 1 Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/15 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 62b
2.2 Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/15 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 62 und 62a, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräte/Fahrradraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/43, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 74a, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.05.2018

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8. Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 8

Beschluss 1

Die Abwassergebühr ist für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 mit einem Betrag in Höhe von  2,50 €/m³ festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 2

  1. Die Abwassergebühr ist für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 mit einem Betrag in Höhe von  2,45 €/m³ festzusetzen.

  1. Die vorgelegte Satzungsänderung wird zum 01.07.2018 mit dem in Punkt 1 festgelegten Betrag erlassen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. Rechtaufsichtliche Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 durch das Landratsamt ND-SOB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö informativ 9
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10. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö informativ 10
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7. Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Aufgrund von Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO, BayRS 2020-1-1-I) und Art. 1, 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – (BayRS 2024-1-I) wird die zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügte Satzung zur 2.Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Karlshuld erlassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutz Verein Neuburg Schrobenhausen e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 6

Beschluss

  1. Der jährliche Zuschuss an den Tierschutz Verein Neuburg Schrobenhausen e.V. ist zum 01.01.2019 auf 0,35 € pro Einwohner zu erhöhen.

  1. Die Auszahlung hat jeweils zum 31.03. zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Machbarkeitsstudie Erweiterung der Kläranlage - Überprüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö 5
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4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Stocket II" der Gemeinde Berg im Bau Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stocket II“ der Gemeinde Berg im Gau werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 Aschelsried "Alte Straße" der Gemeinde Karlskron - Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 Aschelsried „Alte Straße“.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.7. Nutzungsänderung und Erweiterung um eine Wohneinheit des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 174, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 4, durch Herrn und Frau Michael und Bianca Lederer Neuburger Straße 44, 86668 Karlshuld - Antrag auf Befreiung der GRZ und GFZ nach § 31 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 2.7

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld stimmt einer Überschreitung der GFZ um 0,02 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Aufstockung eines Wohnhauses mit Schaffung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/55, Gemarkung Karlshuld, Johann-Lutz-Str. 4, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 2.6

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld stimmt einer Überschreitung der GRZ um 0,02 und der GFZ um 0,09 zu.

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Stellplätzen und 6 Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 158 Teilfl., Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 104 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 2.5

Beschluss

Das o.a. Bauvorhaben wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 5 Stellplätzen und 6 Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 158 Teilfl., Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 104

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 2.4

Beschluss

Das o.a. Bauvorhaben wird zurückgestellt.
 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit 1 Garage und 1 Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/15 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 62b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö 2.3

Beschluss

Das o.a. Bauvorhaben wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/15 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Oberer Kanal 62 und 62a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräte/Fahrradraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 680/43, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 74a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze der Zufahrt zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und der Zufahrt eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
 
12.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

13.  Der Bauherr hat den erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleich entsprechend der Satzung zu erbringen. Eine entsprechende Vereinbarung ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.07.2018 09:23 Uhr