Datum: 11.09.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 20:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2.12 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/6, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 31
2.11 Nutzungsänderung des best. Seminarhauses zu einem Einfamilienwohnhaus, Anbau eines Haustechnikraumes und Neubau von zwei Garagen mit Nebenräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 695/1, Gemarkung Karlshuld, Waldstraße 1, 86668 Karlshuld
2.10 Nutzungsänderung von einem Teilbereich der vorh. Scheune zu einem Fitness-Studio auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/3 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 30, 86668 Karlshuld
2.9 Errichtung temporärer Schlafplätze / Container auf dem Grundstück Fl.Nr. 83, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 26, 86668 Karlshuld
2.8 Nutzungsänderung einer bestehenden Garage in ein Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 238/2, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 23, 86668 Karlshuld
2.7 Um- und Anbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 318, Gemarkung Karlshuld, Karl-Theodor-Straße 39, 86668 Karlshuld
2.6 Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/10, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 12a, 86668 Karlshuld
2.5 Neubau einer Reithalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 102 und 102/1, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 29, 86668 Karlshuld
2.4 Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) mit 6 Garagen und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 146 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 58, 86668 Karlshuld
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Einfachgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/2, Gemarkung Karlshuld, Ludwigstraße 23, 86668 Karlshuld
2.2 Neubau von 2 Doppelhäusern und 8 Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 132, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 28 a, b, c, 30, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1666/6, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 27, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.08.2018
8 Anfragen, Sonstiges
7 Zuschussantrag der Schützenkameradschaft Immergrün Grasheim e.V.
6 Zuschussantrag "Trägerverein Jugendtreff Karlshuld e.V."
5 Bestellung eines Feuerwehr-Referenten
4 Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Sportverein Karlshuld - Abt. Stockschützen
3 11. Fortschreibung der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Karlshuld - Abwägung der Träger öffentlicher Belange - Feststellungsbeschluss

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2.12. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/6, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 31

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.12

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 315/6, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 31 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.11. Nutzungsänderung des best. Seminarhauses zu einem Einfamilienwohnhaus, Anbau eines Haustechnikraumes und Neubau von zwei Garagen mit Nebenräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 695/1, Gemarkung Karlshuld, Waldstraße 1, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.11

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub hat auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Weges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen zu vermeiden.

  1. Die notwendige Anzahl an Stellplätzen ist auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.10. Nutzungsänderung von einem Teilbereich der vorh. Scheune zu einem Fitness-Studio auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/3 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 30, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.10

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub hat auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der gemeindlichen Straße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Weges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen zu vermeiden.

  1. Die notwendige Anzahl an Stellplätzen sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.9. Errichtung temporärer Schlafplätze / Container auf dem Grundstück Fl.Nr. 83, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 26, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.9

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Das Abwasser darf nicht über das gemeindliche Abwassersystem entsorgt werden. Das Abwasser wird in einem Tank gesammelt und von einer Entsorgungsfirma ordnungsgemäß entsorgt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.8. Nutzungsänderung einer bestehenden Garage in ein Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 238/2, Gemarkung Karlshuld, Unterer Kanal 23, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö 2.8

Beschluss

  1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

 Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.7. Um- und Anbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 318, Gemarkung Karlshuld, Karl-Theodor-Straße 39, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.7

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  3. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die B enutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  4. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
  5. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  6. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/10, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 12a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö 2.6

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Neubau einer Reithalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 102 und 102/1, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 29, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.5

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten.

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Ein Anschluss der Reithalle an das Abwassernetz der Gemeinde Karlshuld ist nicht möglich.

  1. Die geplante Zufahrt zur Reithalle ist so auszubauen und instand zu setzen, dass sie im Ernstfall auch als Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nutzbar ist.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) mit 6 Garagen und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 146 Tfl., Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 58, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1.        Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2043 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Einfachgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/2, Gemarkung Karlshuld, Ludwigstraße 23, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

    1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die angrenzende Gemeindestraße um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Ludwigstraße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Ludwigstraße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden „Ludwigstraße“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Gemeindestraße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

  1. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau von 2 Doppelhäusern und 8 Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 132, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 28 a, b, c, 30, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Obere Achstraße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug  ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1666/6, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 27, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
a)  die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
b)        die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
c)        bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
d)        damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
e)        im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes die angrenzende Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen;
f)        Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
g)        evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.

3.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.

4.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten.

5.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.

6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

7.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

8.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 07.08.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 07.08.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö informativ 8
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7. Zuschussantrag der Schützenkameradschaft Immergrün Grasheim e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 7

Beschluss

  1. Der Schützenkameradschaft Immergrün Grasheim e.V.  wird für die Beschaffung eines Rasenmähertraktors und einer Motorsense ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt.

  1. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Zuschussantrag "Trägerverein Jugendtreff Karlshuld e.V."

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Trägerverein Jugendtreff Karlshuld e.V. ist für das Jahr 2018 ein Zuschuss in Höhe von 6.400 ,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bestellung eines Feuerwehr-Referenten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Herr Günther Bengel wird zum Feuerwehr-Referenten bis zum Ende der Wahlperiode 2014 – 2020 (30.04.2020) bestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Sportverein Karlshuld - Abt. Stockschützen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Dem Antrag auf Abschluss eines Pachtvertrages zwischen dem Sportverein Karlshuld e. V.  und der Gemeinde Karlshuld für die Überdachung von 3 Stockschützenbahnen (Richtung Tennisheim) auf der Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstücks Fl.-Nr. 56/1, Gemarkung Karlshuld wird, zugestimmt.

  1. Die aufgeführte Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks wird auf 25 Jahre verpachtet und  d ie Pachtzeit beginnt ab 01.07.2018.

  1. Ein Pachtzins wird nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. 11. Fortschreibung der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Karlshuld - Abwägung der Träger öffentlicher Belange - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 3

Beschluss

  1.        Der Gemeinderat beschließt die Abwägungen der Anregungen zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes.

  1. Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.10.2018 08:23 Uhr