Datum: 09.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:09 Uhr bis 20:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Anfragen, Sonstiges
4 Heimat- und Volkstrachtenverein "Dö Birkastoana" Grasheim e.V. - Zuschussantrag für die Fahnenrestaurierung
3 Einbeziehungssatzung "Dorfstraße-Aschelsried" - Verfahren nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
2.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/7, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 25, 86668 Karlshuld
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 660/6, 660/9, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 106 c
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.09.2018

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5. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö informativ 5
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4. Heimat- und Volkstrachtenverein "Dö Birkastoana" Grasheim e.V. - Zuschussantrag für die Fahnenrestaurierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Dem Heimat- und Volkstrachtenverein „Dö Birkastoanna“ Grasheim e.V. wird für die Restaurierung der Vereinsfahne ein Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Einbeziehungssatzung "Dorfstraße-Aschelsried" - Verfahren nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen die Einbeziehungssatzung „Dorfstraße-Aschelsried“.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/7, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 25, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö 2.2

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/7, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 25, 86668 Karlshuld wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 660/6, 660/9, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 106 c

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö beschließend 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Str. 10,  86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg „Ingolstädter Straße“ nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges Ingolstädter Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.09.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.09.2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.11.2018 08:34 Uhr