Datum: 06.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:32 Uhr bis 20:26 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 09.10.2018
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | beschließend | 1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
2. Errichtung einer weiteren Pumpstation VS 10 - Vorstellung der Entwurfsplanung - Genehmigung der Entwurfsplanung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | 2 |
Beschluss
- Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung der Fa. WipflerPLAN.
- Die Fa. Wipflerplan wird beauftragt, die entsprechenden Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungen zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
3. Bauanträge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | informativ | 3 |
3.1. Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 210, Gemarkung Karlshuld, Hauptstr. 41, 86668 Karlshuld
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | 3.1 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Für das Bauvorhaben ist der bestehende Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz zu nutzen.
- Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.
- Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
- Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt vor dem Geh-/ Radweg eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
3.2. Neubau von 2 Doppelhäusern und 8 Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 132, Gemarkung Karlshuld, Obere Achstraße 28 a, b, c, 30, 86668 Karlshuld - Befreiung von der Grundflächenzahl
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | beschließend | 3.2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
7. Bewegungspark Karlshuld - Leaderprojekt "Vernetzte Erlebnisplätze" - gemeinsames Logo - Flyer - Infotafel
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | 7 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
6. Aufstellung Bebauungsplan "Sondergebiet Kindertagesstätte und Fläche für Gemeinbedarf mit Teiländerung Bebauungsplan Am Sportplatz" und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Berg im Gau im Parallelverfahren - Einholung der Stellungnahmen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | 6 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
5. Bebauungsplan Nr. 22 "Industriegebiet An der B 13 bei Brautlach 2. Änderung", inklusive Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gewerbegebiet An der B 13 bei Brautlach" - Verfahren nach § 4a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB (Erneute öffentliche Auslegung)
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | 5 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
4. Bebauungsplan Nr. 24 "Östlich der Neuburger Straße, westlich Eschenweg" nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB - Billigung des Planentwurfs - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
- Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Östlich der Neuburger Straße, westlich Eschenweg“ in der Fassung vom 11.09.2018.
- Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf in der Fassung vom 11.09.2018 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
3.5. Anbringen einer Werbeanlage an der Nordseite des bestehenden Gewerbegebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 332/5, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 43a, 86668 Karlshuld
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | 3.5 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
3.4. Aufstockung am bestehenden Wohnhaus und Errichtung einer neuen Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 700/0, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 56, 86668 Karlshuld
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | 3.4 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
3.3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 6 Garagen sowie Stellplätzen und eines Müllhäuschen auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/8, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 2, 86668 Karlshuld
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | 3.3 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
- Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Obere Achstraße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
11. Anfragen, Sonstiges
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | informativ | 11 |
10. Bürgerversammlung vom 26.10.2018 - Anregungen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | beschließend | 10 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
9. Antrag der Raiffeisenbank Donaumooser Land auf Nutzung der Sport-und Mehrzweckhalle am 09.04.2019
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
- Dem Antrag der Raiffeisenbank Donaumooser Land für die Durchführung der Fusions-Generalversammlung am Dienstag, 09.04.2019 wird zugestimmt.
- Für die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhalle wird eine Gebühr von 100,00 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
8. Antrag des Katholischen Pfarramtes Karlshuld auf Gewährung eines Zuschusses für die Kircheninnenrenovierung "St. Ludwig" Karlshuld
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 06.11.2018 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
- Dem Katholischen Pfarramt „St. Ludwig“ Karlshuld wird für die o.g. Maßnahme ein Zuschuss in Höhe von 17 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 161.500 € gewährt.
- In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 sind jeweils 50 % des Zuschusshöchstbetrages (jeweils 80.750 €) im Haushaltsplan der Gemeinde einzustellen.
- Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung des Katholischen Pfarramtes je nach Baufortschritt bis zu einer Höhe von 80% des für das Haushaltsjahr vorgesehenen gemeindlichen Zuschusses, frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020.
- Die Restzahlung von 20 % des gemeindlichen Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen