Datum: 18.12.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:53 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Bebauungsplan Nr. 23 "Östlich der Neuburger Straße, südlich der Siedlung" nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB
4 Außenbereichssatzung im Bereich der Schrobenhausener Straße - Aufstellungsbeschluß
5 Einstieg in ein weiteres Förderverfahren - Breitbandausbau von Glasfaseranschlüssen für öffentliche Schulen
6 Anfragen, Sonstiges
2.4 Errichtung eines Stadels auf dem Grundstück Fl.Nr. 259/3, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 109a, 86668 Karlshuld
2.3 Abbruch und Neubau der bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/2, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 16, 86668 Karlshuld
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 191/4, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 26, 86668 Karlshuld
2.1 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 159/21, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 30c, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.11.2018

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3. Bebauungsplan Nr. 23 "Östlich der Neuburger Straße, südlich der Siedlung" nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö beschließend 3

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Östlich der Neuburger Straße, südlich der Siedlung “.

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf in der Fassung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Außenbereichssatzung im Bereich der Schrobenhausener Straße - Aufstellungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö 4

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für die Fl.Nrn. 2564, 2564/3, 2566, 2570,2570/1, 2571, 2572, 2573/1 und 2573 Gemarkung Grasheim im Bereich der Schrobenhausener Straße.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung an das Büro Wipflerplan, Pfaffenhofen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Einstieg in ein weiteres Förderverfahren - Breitbandausbau von Glasfaseranschlüssen für öffentliche Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Einstieg in das Förderverfahren zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses für die Maurus-Gerle-Schule zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö informativ 6
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2.4. Errichtung eines Stadels auf dem Grundstück Fl.Nr. 259/3, Gemarkung Karlshuld, Hauptstraße 109a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö 2.4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:

  1.  Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1.  Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Abbruch und Neubau der bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 456/2, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 16, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1.  Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

  1.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 191/4, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 26, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö 2.2

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
  3. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und das Regenwasser auf dem Baugrundstück z.B über Rigolen zu versickern.
  4. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
  5. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
  6. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  7. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
  8. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
  9. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
  10. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
  11. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  12. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 159/21, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 30c, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö 2.1

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1.        Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2043 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 27.11.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.12.2018 16:39 Uhr