Datum: 05.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:04 Uhr bis 22:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Antrag auf Verwendung des Gemeindewappens für eine Jubiläums-Volksfestzeitung
3 Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017
2.12 Bebauungsplan "Oberer Kanal West" - Billigungs- und Auslegungsbeschluß
2.11 Bebauungsplan "Oberer Kanal Mitte" - Billigungs- und Auslegungsbeschluß
2.10 Bebauungsplan Oberer Kanal Ost - Billigungs- und Auslegungsbeschluß
2.9 Bebauungsplan Nr. 24 „Östlich Neuburger Straße, westlich Eschenweg" -Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB BauGB - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluß
2.8 Bebauungsplan Nr. 38 "Gewerbegebiet Brautlach III" und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlskron im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
2.7 Bebauungsplan "Fischerweg" - Grundsätzliche Zustimmung zum weiteren Verfahren
2.6 Bebauungsplan Nr. 11, Sondergebiet § 11 BauNVO Seniorenzentrum - Aufstellungsbeschluß zur Änderung des Bebauungsplanes
2.5 Neubau eienr Vakuumstation auf dem Grundstück Fl.Nr. 329/2, Gemarkung Karlshuld, Maurerstraßl, durch die Gemeinde Karlshuld
2.4 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 432, Gemarkung Karlshuld, Pfaffenhofener Str. 20
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 337/4, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 59
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1660/7, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 8a
2.1 Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/7, Gemarkung Karlshuld, Hauptstr. 25, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.01.2019
6 Anfragen, Sonstiges
5 Dritte Änderung zur Anlage der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld - Änderung der Besetzung des Bauauschusses, Finanzausschusses, Rechnungsprüfungsausschusses, Sozialausschusses sowie die Besetzung von Mitgliedern in die Verbandsvesammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe

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4. Antrag auf Verwendung des Gemeindewappens für eine Jubiläums-Volksfestzeitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Verwendung des Gemeindewappens für die Volksfestzeitung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö informativ 3
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2.12. Bebauungsplan "Oberer Kanal West" - Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.12

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplan „Oberer Kanal West“, in der Fassung vom 05.02.2019.

2.        Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf in der Fassung vom 05.02.2019 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.11. Bebauungsplan "Oberer Kanal Mitte" - Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.11

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplan „Oberer Kanal Mitte “, in der Fassung vom 05.02.2019.

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf in der Fassung vom 05.02.2019 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.10. Bebauungsplan Oberer Kanal Ost - Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.10

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplan „Oberer Kanal Ost“, in der Fassung vom 05.02.2019.

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf in der Fassung vom 05.02.2019 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.9. Bebauungsplan Nr. 24 „Östlich Neuburger Straße, westlich Eschenweg" -Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB BauGB - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.9

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 24 „Östlich Neuburger Straße, westlich Eschenweg“ mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 05.02.2019 als Satzung.
  2.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.8. Bebauungsplan Nr. 38 "Gewerbegebiet Brautlach III" und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlskron im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB - Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.8

Beschluss

  1. Die Gemeinde Karlshuld hat keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet Brautlach“ der Gemeinde Karlskron.

  1. Die Gemeinde Karlshuld hat keine Bedenken gegen die 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlskron.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.7. Bebauungsplan "Fischerweg" - Grundsätzliche Zustimmung zum weiteren Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.7

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld stimmt grundsätzlich der vorgelegten Planung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Bebauungsplan Nr. 11, Sondergebiet § 11 BauNVO Seniorenzentrum - Aufstellungsbeschluß zur Änderung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplan Nr. 11 Sondergenbiet § 11 BauNVO Seniorenzentrum.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.5. Neubau eienr Vakuumstation auf dem Grundstück Fl.Nr. 329/2, Gemarkung Karlshuld, Maurerstraßl, durch die Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.5

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 432, Gemarkung Karlshuld, Pfaffenhofener Str. 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind die Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
  2. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
  3. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
  4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 337/4, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 59

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze „Zufahrt zum Baugrundstück / Geh- u. Radweg“) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 109, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.  Es wird darauf hingewiesen, dass
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
               Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1660/7, Gemarkung Karlshuld, Jägersbühl 8a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.2

Beschluss

1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
3.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes der angrenzenden Straße um nicht mehr als 0,80 m überragen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden Straße nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der angrenzenden Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße– gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
8.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

9.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 206/7, Gemarkung Karlshuld, Hauptstr. 25, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Einer Übernahme der Abstandsfläche, wie dargestellt, wird die Erlaubnis erteilt.
3.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.01.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2019  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö informativ 6
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5. Dritte Änderung zur Anlage der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld - Änderung der Besetzung des Bauauschusses, Finanzausschusses, Rechnungsprüfungsausschusses, Sozialausschusses sowie die Besetzung von Mitgliedern in die Verbandsvesammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 05.02.2019 ö beschließend 5
Datenstand vom 11.03.2019 10:18 Uhr