Datum: 18.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2019
3 Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit und Übernahme des jährlichen Pachtzins 2019
2.13 Bebauungsplan "Unterfeld" der Gemeinde Weichering - Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
2.12 Bebauungsplan "Oberer Kanal West" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung - Billigungs- und Auslegungsbeschluß
2.11 Bebauungsplan "Oberer Kanal Mitte" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung - Billigungs- und Auslegungsbeschluß
2.10 Bebauungsplan "Oberer Kanal Ost" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung - Billigungs- und Auslegungsbeschluß
2.9 Bebauungsplan Nr. 23 „Östlich Neuburger Straße, südlich der Siedlung" -Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB BauGB - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluß
2.8 Bebauungsplan Nr. 11, Sondergebiet § 11 BauNVO Seniorenzentrum - Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB BauGB - Billigungs- und Auslegungsbeschluß
2.7 Errichtung eines weiteren Wohncontainers für Obdachlose auf dem Grundstück Fl.Nr. 1724, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 59, 86668 Karlshuld
2.6 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer 1,80 m hohen Mauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/10, Gemarkung Karlshuld, Bürgermeister-Geier-Straße 43
2.5 Antrag auf isolierte Befreiung für Errichtung einer Garage an der nordwestlichen Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 107, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 35
2.4 Nutzungsänderung einzelner Gerwerbeflächen in Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 716, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 82
2.3 Neubau eines Doppelhauses mit zwei Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 650, Gemarkung Karlshuld, Weidenstraße 15, 86668 Karlshuld
2.2 Errichtung einer weiteren Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/1, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 148 a, Karlshuld durch Herrn Anton Krammer
2.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 493, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 158a, 86668 Karlshuld
2 Bauanträge
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.05.2019
9 Anfragen, Sonstiges
8 Zuschussantrag durch die Blaskapelle Karlshuld e.V.
7 Zuschussantrag durch den Posaunenchor der evang. Kirchengemeinde Karlshuld
6 Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022
5 Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022

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4. Haushaltssatzung der Gemeinde Karlshuld für das Jahr 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Karlshuld folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit         10.264.772 €

und im

Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        5.954.855

ab.

§ 2

       Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.        
       

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer                        

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        300 v.H.

  1. für die Grundstücke (B)        300 v.H.                

  1. Gewerbesteuer        300 v.H.


§ 5

       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Zuschussantrag des Sportvereines Grasheim e.V. für die Jugendarbeit und Übernahme des jährlichen Pachtzins 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Dem Sportverein Grasheim e. V. wird für die Jugendarbeit im Jahr 2019  einschließlich des Pachtzinses ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 4.390,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.13. Bebauungsplan "Unterfeld" der Gemeinde Weichering - Beteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.13

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld hat keine Einwände gegen den geplanten Bebauungsplan „Unterfeld“.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.12. Bebauungsplan "Oberer Kanal West" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung - Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.12

Beschluss

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird zugestimmt.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 18.06.2019 einschließlich der Begründung.

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.11. Bebauungsplan "Oberer Kanal Mitte" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung - Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.11

Beschluss

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird zugestimmt.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 18.06.2019 einschließlich der Begründung.

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2.10. Bebauungsplan "Oberer Kanal Ost" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung - Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.10

Beschluss

  1. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird zugestimmt.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 18.06.2019 einschließlich der Begründung.

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.9. Bebauungsplan Nr. 23 „Östlich Neuburger Straße, südlich der Siedlung" -Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB BauGB - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.9

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld beschließt den Bebauungsplan Nr. 23 "Östlich der Neuburger Straße, südlich der Siedlung" mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 04.06.2019 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  2. Der Planfertiger wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.8. Bebauungsplan Nr. 11, Sondergebiet § 11 BauNVO Seniorenzentrum - Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB BauGB - Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.8

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplan „Sondergebiet § 11 BauNVO Seniorenzentrum - 1.Änderung“, in der Fassung vom 18.06.2019.

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf in der Fassung vom 18.06.2019 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.7. Errichtung eines weiteren Wohncontainers für Obdachlose auf dem Grundstück Fl.Nr. 1724, Gemarkung Karlshuld, Untere Achstraße 59, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.7

Beschluss

Dem Vorhaben wird da s gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.6. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer 1,80 m hohen Mauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/10, Gemarkung Karlshuld, Bürgermeister-Geier-Straße 43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.6

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer 1,80 m hohen Mauer an der südlichen Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/10, Gemarkung Karlshuld; Bürgermeister-Geier-Straße 43, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht  erteilt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2.5. Antrag auf isolierte Befreiung für Errichtung einer Garage an der nordwestlichen Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 107, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.5

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld, stimmt der isolierten Befreiung zur Errichtung des Carports an der nordnordwestlichen Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 106, Gemarkung Karlshuld sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.4. Nutzungsänderung einzelner Gerwerbeflächen in Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 716, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 82

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.4

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.3. Neubau eines Doppelhauses mit zwei Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 650, Gemarkung Karlshuld, Weidenstraße 15, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.3

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt zum Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die Straße gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt eine Regenrinne einzubauen.
4.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
5.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
6.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Weidenstraße ist nicht erlaubt.
7.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
8.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße nicht beeinträchtigt werden.
9.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
10.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
11.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.2. Errichtung einer weiteren Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 500/1, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Straße 148 a, Karlshuld durch Herrn Anton Krammer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö beschließend 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh- und Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh- und Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an dem Geh- und Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh- und Radweges  – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
7.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
8.        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 493, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 158a, 86668 Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1.  Die auf dem Grundstück bestehende Zufahrt ist zu nutzen.

  1.  Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Neuburger Straße 10,     86669 Königsmoos) einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1.  Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1.  Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1.  Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö informativ 2
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 14.05.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.05.2019  wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö informativ 9
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8. Zuschussantrag durch die Blaskapelle Karlshuld e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö beschließend 8

Beschluss

Der Blaskapelle Karlshuld e.V. wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 600,00  € gewährt. Der Betrag wird nach Vorlage einer Rechnung zur Auszahlung angeordnet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Zuschussantrag durch den Posaunenchor der evang. Kirchengemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö beschließend 7

Beschluss

Dem Posaunenchor der evang. Kirchengemeinde Karlshuld wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 400,00  € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö beschließend 6

Beschluss

Der Finanzplan (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022  wird
in der vorgelegten Form beschlossen. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan beizuheften.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.06.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Das Investitionsprogramm (Art. 70 GO, § 24 KommHV) für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022  wird in der vorgelegten Form beschlossen. Das Investitionsprogramm ist dem Haushaltsplan beizuheften.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.07.2019 10:23 Uhr