Datum: 03.09.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:13 Uhr bis 20:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 30.07.2019
2 Neubau eines Bürogebäudes und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/2, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 14, durch Frau Birgit Pallmann
6 Außenbereichssatzung "An der Schrobenhausener Straße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluß
5 Außenbereichssatzung "An der Pfaffenhofener Straße" - Aufstellungsbeschluß - Billigungs- und Auslegungsbeschluß
4 Teilweise Änderung der Dachneigung eines bestehenden Garagendaches auf dem Grundstück Fl.Nr. 170/5, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 61, durch Herrn und Frau Franz und Zdenka Borovicka
3 Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 727, Gemarkung Karlshuld, Fischerweg 2, 86668 Karlshuld durch Frau Dagmar Juen
8 Anfragen, Sonstiges
7 Kündigung des Kooperationsvertrages zwischen den Schulverbänden Karlshuld und Karlskron zum 31.07.2020

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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 30.07.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 03.09.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30 .07.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Neubau eines Bürogebäudes und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1877/2, Gemarkung Karlshuld, Am Kreuzweg 14, durch Frau Birgit Pallmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 03.09.2019 ö 2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzende(n) Straße(n) bzw. den Geh-/ Radweg gelangen kann, ist auf dem Baugrundstück (im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße bzw. dem Geh-/Radweg und dem Baugrundstück) eine Regenrinne einzubauen.
3.        Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld einzuholen.
4.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße / auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
5.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße bzw. des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
6.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
7.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg bzw. der Gemeindestraße „Am Kreuzweg“ entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Außenbereichssatzung "An der Schrobenhausener Straße" - Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 03.09.2019 ö 6

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt, den Entwurf der Außenbereichssatzung „An der Schrobenhausener Straße“  zu billigen.

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Außenbereichssatzung "An der Pfaffenhofener Straße" - Aufstellungsbeschluß - Billigungs- und Auslegungsbeschluß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 03.09.2019 ö 5

Beschluss

  1. Der Gemeinderatsbeschluß vom 18.07.2017 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Pfaffenhofener Straße wird aufgehoben.

  2. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für die Fl.Nrn.  446/5, 446/4 Tfl., 446/2, 447/3, 447 und 447/5 Gemarkung Karlshuld im Bereich der Pfaffenhofener Straße.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt, den Entwurf der Außenbereichssatzung „An der Pfaffenhofener Straße“  zu billigen.

  1. Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Teilweise Änderung der Dachneigung eines bestehenden Garagendaches auf dem Grundstück Fl.Nr. 170/5, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 61, durch Herrn und Frau Franz und Zdenka Borovicka

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 03.09.2019 ö 4

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1.  Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 727, Gemarkung Karlshuld, Fischerweg 2, 86668 Karlshuld durch Frau Dagmar Juen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 03.09.2019 ö 3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1.  Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien und Baufahrzeugen auf dem Fischerweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Fischerweg nicht beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 03.09.2019 ö informativ 8
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7. Kündigung des Kooperationsvertrages zwischen den Schulverbänden Karlshuld und Karlskron zum 31.07.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 03.09.2019 ö informativ 7
Datenstand vom 17.09.2019 16:33 Uhr