Datum: 19.11.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 20:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 29.10.2019
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2 |
Bauanträge
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2.1 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/19, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 9
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2.2 |
Errichtung einer Werkstatt, Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 723, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 75
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2.3 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 660/8 und 660/10, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 106 b
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2.4 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 159, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 108 a
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4 |
Erweiterung der Bauleitplanung Östlich der Neuburger Straße Südlich der Siedlung
- Aufstellungsbeschluß
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3 |
Bebauungsplan Fischerweg mit Änderung des Flächennutzungsplanes
- Aufstellungsbeschluß zur Änderung des Flächennutzungsplanes
- Auslegungs- und Billigungsbeschluß zur Änderung des Flächennutzungsplanes
- Auslegungs- und Billigungsbeschluß zum Bebbaungsplan Am Fischerweg
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10 |
Anfragen, Sonstiges
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9 |
Tierschutzverein Ingolstadt e. V. - Angebot zum Abschluss eines Fundtiervertrages
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8 |
"Wir füreinander - Die Nachbarschaftshilfe"
- Zuschussantrag für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
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7 |
Kommunalwahl am 15.03.2020
- Entschädigung für die Wahlhelfer
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6 |
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Karlshuld
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5 |
Abrundungssatzung Augsburger Straße
- Billigungs- und Auslegungsbeschluß
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 29.10.2019
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.11.2019
|
ö
|
beschließend
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1 |
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2019
wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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19.11.2019
|
ö
|
informativ
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/19, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Str. 9
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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19.11.2019
|
ö
|
|
2.1 |
Beschluss
Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 67/19, Gemarkung Karlshuld, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2.2. Errichtung einer Werkstatt, Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 723, Gemarkung Karlshuld, Neuburger Straße 75
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.11.2019
|
ö
|
|
2.2 |
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 660/8 und 660/10, Gemarkung Karlshuld, Ingolstädter Str. 106 b
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
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Sitzung des Gemeinderates
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19.11.2019
|
ö
|
|
2.3 |
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
3. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
4. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
5. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
6. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
7. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
8. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
9. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
10. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
11. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
12. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 159, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 108 a
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.11.2019
|
ö
|
|
2.4 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
-
Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.
- Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.
- Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwischenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Erweiterung der Bauleitplanung Östlich der Neuburger Straße Südlich der Siedlung
- Aufstellungsbeschluß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.11.2019
|
ö
|
|
4 |
Beschluss
Der Gemeinderat Karlshuld beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Neuburger Straße, südlich der Siedlung - Erweiterung“ nach § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB für den wie im Plan dargestellten Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 170, Gemarkung Karlshuld.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan Fischerweg mit Änderung des Flächennutzungsplanes
- Aufstellungsbeschluß zur Änderung des Flächennutzungsplanes
- Auslegungs- und Billigungsbeschluß zur Änderung des Flächennutzungsplanes
- Auslegungs- und Billigungsbeschluß zum Bebbaungsplan Am Fischerweg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.11.2019
|
ö
|
|
3 |
Beschluss
- Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 1746 und 729, Gemarkung Karlshuld.
- Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Karlshuld für die Grundstücke Fl.Nr. 1746 und 729, Gemarkung Karlshuld in der Fassung vom 19.11.2019.
- Der Gemeinderat Karlshuld billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Fischerweg“, in der Fassung vom 19.11.2019.
- Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „Am Fischerweg“ mit jeweiligem Planentwurf in der Fassung vom 19.11.2019 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Anfragen, Sonstiges
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.11.2019
|
ö
|
informativ
|
10 |
zum Seitenanfang
9. Tierschutzverein Ingolstadt e. V. - Angebot zum Abschluss eines Fundtiervertrages
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Beschluss
Aufgrund der bestehenden Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Neuburg-Schrobenhausen e. V. wird der Abschluss eines weiteren Fundtiervertrages mit dem Tierschutzverein Ingolstadt e. V. abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. "Wir füreinander - Die Nachbarschaftshilfe"
- Zuschussantrag für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Beschluss
- Die Gemeinde Karlshuld bewilligt für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 einen jährlichen
Zuschuss von 1.000,00 €.
- Der Betrag ist im jeweiligen Jahr am 31. Oktober an den Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. zu überweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Kommunalwahl am 15.03.2020
- Entschädigung für die Wahlhelfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Beschluss
- Bei der Kommunalwahl am 15.03.2020 ist an alle Wahlhelfer
eine einmalige Entschädigung von 100,00 € auszubezahlen.
-
Das unentgeltliche Bereitstellen der Verpflegung (Brotzeit) am Wahltag wird beibehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Karlshuld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.11.2019
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Beschluss
Auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 351), und auf Grund von § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Sep
tember 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), wird die zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Karlshuld erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
5. Abrundungssatzung Augsburger Straße
- Billigungs- und Auslegungsbeschluß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
19.11.2019
|
ö
|
|
5 |
Beschluss
- Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt, den Entwurf der Abrundungssatzung „Augsburger Straße“ zu billigen.
- Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2019 16:19 Uhr