Datum: 25.10.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Karlshuld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 - 2010 und der Kasse der Gemeinde Karlshuld durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen
1 Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.09.2012
2 Bauanträge
7 Anfragen, Sonstiges
2.6 Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 97/1 Gemarkung Grasheim
2.4 Errichtung einer Reithalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 203/5 Gemarkung Karlshuld
6.8 TZ 10 Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen)
6.7 TZ 9 Entlastung durch den Gemeinderat
6.6 TZ 6 Verfahrensrechtliche Freigabe des Programms
6.5 TZ 5 Geldbestände der Zahlstelle
6.4 TZ 4 Zahlstellen und Handvorschüsse
6.3 TZ 3 Tagesabschlüsse
6.2 TZ 2 Zahlenkombination des Tresors
6.1 TZ 1 Geschäftsverteilungsplan
2.7 Neubau eines Carports und Errichtung eines Holzlagerplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/3 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 138 a)
2.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 Gemarkung Karlshuld (Hauptstraße 98 b)
2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 313/3 Gemarkung Karlshuld (Untere Achstraße 48)
2.11 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung von fünf Wohngebäuden und einem Gemeinschaftshaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 Gemarkung Grasheim (Augsburger Straße 89a, 91, 91a, 91b, 93, 93a)
5 Öffentliche Widmung eines weiteren Trauzimmers
4 Erneuerung des Verkehrslehrgartens - Zuschussantrag der Stadt Neuburg a. d. Donau
3 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlshuld
2.5 Neubau / Anbau eines überdachten Maschinen-Astellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 437/1 Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 29)
2.9 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 664/31 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 86 c)
2.8 Neubau einer viergruppigen Kinderkrippe auf dem Grundstück Fl.Nr. 62/2 Gemarkung Karlshuld
2.3 Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern mit 8 Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 147 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 52 a + 52 b)
2.10 Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 404 Gemarkung Karlshuld

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6. Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2007 - 2010 und der Kasse der Gemeinde Karlshuld durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 6
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1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 20.09.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2012 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö informativ 2
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7. Anfragen, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö informativ 7
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2.6. Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 97/1 Gemarkung Grasheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 2.6

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.4. Errichtung einer Reithalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 203/5 Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 2.4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Hinweise / Auflagen zu beachten:
-        Ein Anschluss der Reithalle an das Abwassernetz der Gemeinde Karlshuld ist nicht möglich.
-        Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
-        Die geplante Zufahrt zur Reithalle ist so auszubauen und instandzusetzen, dass sie im Ernstfall auch als Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge nutzbar ist.
-        Es ist sicherzustellen, dass bei Nutzung der nicht asphaltierten Zufahrt auf die angrenzenden Anwesen kein Lärm zukommt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6.8. TZ 10 Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö 6.8

Beschluss

Die derzeit geltende Kostensatzung ist in § 2 entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.7. TZ 9 Entlastung durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö 6.7

Beschluss

Zukünftig ist darauf zu achten, dass auch die Entlastung fristgerecht vorgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.6. TZ 6 Verfahrensrechtliche Freigabe des Programms

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö 6.6

Beschluss

Die formelle Verfahrensfreigabe ist vorzunehmen und zu dokumentieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.5. TZ 5 Geldbestände der Zahlstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö 6.5

Beschluss

Nachdem im Einwohnermeldeamt keine Einzahlungen mehr angenommen werden , erledigt sich diese TZ.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.4. TZ 4 Zahlstellen und Handvorschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö 6.4

Beschluss

Mit der Installation der Programme auf den neuen Server wurde u.a. auch das Modul „Gebührenkasse“ installiert. Alle Einzahlungen erfolgen seit Mitte April 2012 bei der Gemeindekasse.

Die Dienstanweisung für die Zahlstelle ist aufzuheben. 

Nachdem das Einwohnermeldeamt den gesamten Postausgang der Gemeinde Karlshuld durchführt, ist hierfür eine Dienstanweisung für einen Handvorschuss „Portokosten“ zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.3. TZ 3 Tagesabschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö 6.3

Beschluss

Nachdem die Gemeindekasse täglich einen Tagesabschluss durchführt, ist die die DA dahingehend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.2. TZ 2 Zahlenkombination des Tresors

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö 6.2

Beschluss

Die Dienstanweisung ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.1. TZ 1 Geschäftsverteilungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö 6.1

Beschluss

Die Gemeinde Karlshuld hat bei der Bayerischen Akademie für Verwaltungs-Management GmbH, München eine Organisationsuntersuchung der Gemeindeverwaltung in Auftrag gegeben.

Nach Vorliegen des Abschlussberichtes und Umsetzung der vorgeschlagenen personellen Maßnahmen, ist der Geschäftsverteilungsplan neu zu erstellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.7. Neubau eines Carports und Errichtung eines Holzlagerplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/3 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 138 a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 2.7

Beschluss

1.        Dem Neubau eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

a)        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

b)        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

c)        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

d)        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

e)        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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2.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 11 Gemarkung Karlshuld (Hauptstraße 98 b)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 2.2

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

    2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Ein neuer Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz ist nicht möglich. Die auf dem Grund-stück bereits vorhandene Abwasser-Hausanschlussleitung (für die Anwesen „Hauptstraße 98 und Hauptstraße 98 a) ist deshalb zu nutzen. Die Verlängerung der Abwasser-Hausanschlussleitung bis zu o.g. Bauvorhaben hat auf Kosten des Bauherrn / Grundstückseigentümers zu erfolgen.

2.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

3.        Für das Bauvorhaben ist die bestehende Zufahrt zu nutzen.

4.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

5.        Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

6.  Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi-schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Königsmoos) einzuholen.

7.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

8.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

9.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträch-tigt werden.

10.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

11.        Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei-sen.

12 .        Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 313/3 Gemarkung Karlshuld (Untere Achstraße 48)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 2.1

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
    1. Die genaue Lage, sowie die erforderliche Breite der neuen Zufahrt ist bei einem Ortstermin (Teilnehmer: Bauherr, Vertreter der Gemeinde Karlshuld) festzulegen;
    2. die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
    3. bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
      • zwischen der Straße und dem Baugrundstück mit einem bituminösen Belag zu versehen;
      • auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zur Straße) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
    4. damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf die angrenzenden Straße (Unterer Ach-straße) gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen der Straße und dem Baugrund-stück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
    5. im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrund-stückes die angrenzende „Untere Achstraße“ um nicht mehr als 0,80 m überragen;
    6. Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zur Straße hin öffnen;
    7. Evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi-schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Unteren Achstraße und dem am Baugrundstück angrenzenden Gehweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße / des Gehweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Unteren Achstraße nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Unteren Achstraße bzw. am Baugrundstück angrenzenden Gehweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Straße / des Gehweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei-sen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.11. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung von fünf Wohngebäuden und einem Gemeinschaftshaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 73 Gemarkung Grasheim (Augsburger Straße 89a, 91, 91a, 91b, 93, 93a)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 2.11

Beschluss

1.        Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld sind durch das geplante Bauvorhaben einzuhalten.
3.        Zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind vorhanden. Die Stromversorgung ist durch die e.on Bayern AG gewährleistet.
4.        Das Baugrundstück liegt an der Staatsstraße 2049.

5.   Von Seiten der Gemeinde Karlshuld wird für das Bauvorhaben kein Vorkaufsrecht ausgeübt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Öffentliche Widmung eines weiteren Trauzimmers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat von Karlshuld beschließt die Widmung des Saales  im Erdgeschoss des Katholischen Pfarrheimes, Hauptstraße 67 a, 86668 Karlshuld als Trauzimmer für das Standesamt der Gemeinde Karlshuld.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Erneuerung des Verkehrslehrgartens - Zuschussantrag der Stadt Neuburg a. d. Donau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö 4

Beschluss

  1. Die Gemeinde Karlshuld gewährt für die Erneuerung des Verkehrslehrgartens einen Zuschuss in Höhe von 6.450 Euro.

  1. Bei einer Kostenerhöhung ist der Gemeinderat wieder zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 3

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates der Gemeinde Karlshuld wird folgender Beitrittsbeschluss gefasst:

1.        Die durch Bescheid des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen vom 27.09.2012 genehmigten Bereiche 1,2, 4 und 5 in der Planfassung mit Begründung und Umweltbericht vom 06.02.2012 werden akzeptiert.
2.        Der von der Genehmigung ausgenommene Bereich 3 (Erweiterung der Gewerbegebiets- fläche) ist in der Planfassung, Begründung und Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 06.02.2012) zu durchkreuzen und als nicht genehmigt kenntlich zu machen.
3.        Danach ist die geänderte Fassung der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Karlshuld ortsüblich bekannt zu machen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.5. Neubau / Anbau eines überdachten Maschinen-Astellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 437/1 Gemarkung Karlshuld (Kleinhohenried 29)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 2.5

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße, auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.

3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Geh-/Radweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und auf dem angrenzenden Geh-/ Radweg nicht beeinträchtigt werden.

5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Gemeindestraße „Kleinhohenried“ und am angrenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulast-träger der Straße und des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.9. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 664/31 Gemarkung Karlshuld (Ingolstädter Straße 86 c)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 2.9
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2.8. Neubau einer viergruppigen Kinderkrippe auf dem Grundstück Fl.Nr. 62/2 Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 2.8

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.3. Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern mit 8 Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 147 Gemarkung Karlshuld (Neuburger Straße 52 a + 52 b)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 2.3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Folgende Auflagen / Hinweise sind zu beachten:

  1. Ein neuer Anschluss an das gemeindliche Abwassernetz ist nicht möglich. Die auf dem Bau-grundstück bereits vorhandene Abwasser-Hausanschlussleitung (für das Anwesen „Neuburger Straße 54“) ist deshalb zu nutzen. Die Verlängerung der Abwasser-Hausanschlussleitung bis zu o.g. Bauvorhaben hat auf Kosten des Bauherrn / Grundstückseigentümers zu erfolgen.

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Die für das Anwesen „Neuburger Straße 54“ bestehende Zufahrt ist auch für das o.g. Bauvor-haben zu nutzen. Eine neue Zufahrt wird von Seiten der Gemeinde Karlshuld nicht genehmigt. Die Stellplätze sind deshalb neu anzuordnen.

  1. Bis zur Bezugsfertigstellung des o.g. Bauvorhabens ist die Zufahrt auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen.

  1. Damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Geh-/Radweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Geh-/ Radweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen.

  1. Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

  1. Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi-schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung   der Gemeinde Karlshuld einzuholen.

  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Geh-/Radweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträch-tigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuwei-sen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.10. Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 404 Gemarkung Karlshuld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2012 ö beschließend 2.10

Beschluss

1.        Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteil.
2.        Die Festsetzungen des Einfachen Bebauungsplanes der Gemeinde Karlshuld sind durch das Bauvorhaben einzuhalten.
3.        Zentrale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind vorhanden. Die Stromversorgung ist durch die e.on Bayern AG gewährleistet.
4.        Das Grundstück liegt an der Kreisstraße ND 15

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2013 13:10 Uhr