Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung "Hilti", Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.07.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Der bestehende Bebauungsplan „Hilti“ soll in einem Änderungsverfahren überarbeitet werden.
Planungsziel ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes durch die Anpassung des Geltungsbereiches und die Schaffung von Möglichkeiten der Nachverdichtung auf dem Gelände.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“.

Mit der Planfertigung wird das Architekturbüro [Name], Germering beauftragt.
Als weitere Fachplaner werden das Büro [Name], Kaufering für die schalltechnische Untersuchung und das Büro [Name], Weilheim für die Erstellung des Umweltberichtes beauftragt.

Die Planungskosten sowie alle sonstigen in Zusammenhang mit der Aufstellung der gegenständlichen Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ anfallenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

Die Verwaltung wird ermächtigt die o.g. Fachplaner zu beauftragen, sowie den erforderlichen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme mit dem Vorhabenträger abzuschließen und dem Marktgemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2018 09:06 Uhr