Mensa Grundschule Kaufering - Anträge MGR Drexl und GAL, Festlegung Anteil Bio-Lebensmittel und Essenspreis


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.05.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Mit Beschluss vom 01.08.2018 wurde vom Marktgemeinderat u.a. festgelegt, dass für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Mensabetriebes an der Grundschule das Schuljahr 2018/19 als weiteres Probejahr fungieren soll.

Da sich das laufende Schuljahr dem Ende zuneigt, wurde seitens der Verwaltung der Kostenaufwand im Bezug auf den Betrieb der Mensa detailliert untersucht und auf die Kosten eines ganzen Schuljahres hochgerechnet.
Diese Kalkulation soll die Grundlage für die Festlegung des Essenspreises für das Schuljahr 2019/20 darstellen.

Unabhängig von der grundlegenden Kostenkalkulation liegen sowohl von Marktgemeinderat Drexl als auch seitens der Fraktion der GAL Anträge vor, dass ein gewisser Anteil an Bio-Lebensmitteln bzw. Produkten aus regionaler Erzeugung bzw. Vermarktung festgelegt werden soll.
Hierbei wird jedoch nicht nur die Verpflegung der Kinder in der Mensa der Grundschule angesprochen. Vielmehr werden alle Einrichtungen der öffentlichen Hand, die Essen produzieren bzw. vermarkten genannt.

Neben der Mensa der Grundschule betrifft dies ausschließlich das Seniorenstift Kaufering, da dort sowohl für die Bewohner des Seniorenstifts als auch für sämtliche Kindergärten in Kaufering (mit Ausnahme des Waldorfkindergartens und des Waldkindergartens) gekocht wird. Die Kindergärten sind dabei vertraglich an den Lieferanten „Seniorenstift“ gebunden.

Für die Mensa an der Grundschule ist der Markt Kaufering als Schulaufwandsträger direkt zuständig, so dass die Entscheidungen über den Inhalt der Anträge bzw. über Preisfestlegungen für diesen Bereich dem Marktgemeinderat obliegen.

Für den Bereich, der von der Küche des Seniorenstifts abgedeckt wird, ist formal der Stiftungsrat des Seniorenstifts das entscheidende Gremium.
Daher kann hierzu der Marktgemeinderat rechtlich gesehen lediglich eine unverbindliche Empfehlung an den Stiftungsrat abgeben, dass dieser die Festlegungen für die Mensa analog übernimmt.

Etwaige Preisanpassungen in Folge dieser Festlegungen ziehen weitere Vertragsverhandlungen zwischen dem Seniorenstift als Lieferanten und den Kindergartenträgern als Kunden nach sich.

In Folge der vorgenannten Ausführungen hat nunmehr der Marktgemeinderat über die in den gestellten Anträgen formulierten Beschlüsse im Bezug auf die Mensa der Grundschule zu entscheiden.

Bezüglich des Anteils an Waren, die regional beschafft werden, hat die Mensaleitung errechnet, dass derzeit bereits 82 % des Wareneinkaufs von regionalen Lieferanten stammt. Allerdings werden nicht alle Produckte in der Region angebaut bzw. hergestellt, so dass hier nur für die wichtigsten Produktgruppen eine konkrete Aussage bezüglich des Produktionsstandorts gegeben werden kann. Hierzu wird auf die Stellungnahme der Mensaleitung verwiesen.

Basierend auf der Kostenstruktur für die Produktion von Mensaessen wurden die Selbstkosten anhand von Aufschlägen für den Einsatz von Biolebensmitteln hochgerechnet und gegenübergestellt.
Aktuelle Preisanfragen der Mensaleitung bei den einschlägigen regionalen Zulieferern haben ergeben, dass beim Einsatz von Bio-Produkten mit einer Kostensteigerung von 50-70 % zu rechnen ist. Dies deckt sich auch mit anderen in den einschlägigen Medien recherchierten Werten. Daher wurde bei den Berechnungen der Essenspreise konservativ kalkuliert und ein Aufschlag von durchschnittlich 50 %, bezogen auf den gesamten Wareneinkauf, zugrunde gelegt.
Die Antragstellerin GAL, bezieht sich vermutlich bei ihrer Aussage, dass mit max. 10 % höheren Kosten kalkuliert würde, auf den Anteil an den Gesamtkosten und nicht am Wareneinsatz. Unter dieser Annahme decken sich die Prognosen in etwa.

Als Ergebnis ergeben sich folgende Selbstkosten je produzierter Portion:

Einsatz konventioneller und ökologischer Lebensmittel (bestehend)                5,87 €

Einsatz von 30 % ökologischer Lebensmittel (Kostenaufschlag 50 %)                6,01 €

Einsatz von 70 % ökologischer Lebensmittel (Kostenaufschlag 50 %)                6,20 €

Derzeit entrichten die drei betreffenden Abnehmer der Essen teilweise unterschiedliche Essenspreise. Mittagsbetreuung 3.- € je Portion, offene Ganztagsschule an der Mittelschule und gebundener Ganztagszug an der Grundschule jeweils 4.- € je Portion.

Bei der Grobkalkulation der Essenspreise bei Aufnahme des Mensabetriebes im Februar 2018 waren die kalkulatorischen Kosten für das Gebäude und die Ausstattung noch nicht bekannt und flossen damit auch nicht in die festgelegten Preise ein.

Die nun aktuelle Kalkulation berücksichtigt sämtliche Kosten für Personal, Gebäude, Ausstattung, Abschreibung, Verwaltung und Wareneinsatz.

Ungeachtet der Festlegung hinsichtlich eines anteiligen Einsatzes von Biolebensmitteln ist die Festlegung eines kostendeckenden Verkaufspreises zu empfehlen.

Die nachfolgenden Beschlussvorschläge geben die Beschlussempfehlungen der gestellten Anträge des Marktgemeinderats Drexl bzw. der Fraktion der GAL wieder. Inhaltlich erzielen diese im Falle einer Zustimmung nur Wirkung im Bezug auf die Mensa der Grundschule Kaufering. Für andere Bereiche, wie z.B. Seniorenstift, sind ggf. gesonderte Beschlüsse zu fassen.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung stellt vom Ergebnis her einen Grundsatzbeschluss dahingehend dar, dass ungeachtet weiterer Festlegungen durch den Marktgemeinderat einheitliche kostendeckende Preise für die Verpflegung erhoben werden.

Beschluss Bürger 1

über den Antrag der Fraktion der GAL vom 11.04.2019

1.        Die Marktgemeinde Kaufering sorgt bei der Essensversorgung im Seniorenstift und den Kinder- und Jugendeinrichtungen für vorwiegend mit Biolebensmitteln arbeitende Küchenprozesse. Die Küchenleitungen sind schriftlich dazu zu verpflichten.

2.        Dabei sollen mindestens 70 % (wertmäßig) der eingesetzten Produkte Biolebensmittel sein, die möglichst regional produziert und beschafft werden. Zertifizierte Produkte der Anbauverbände von Bioland-, Naturland- oder Demeterbetrieben sind zu bevorzugen. Entsprechende Liefervereinbarungen sollen langfristig mit den geeigneten Lieferanten abgeschlossen werden, damit eine kontinuierliche Versorgung sichergestellt werden kann und die Lieferbetriebe andererseits gesicherten Absatz erhalten.

3.        Um eine ausgewogene, abwechslungsreiche Speisenversorgung unter Berücksichtigung saisonaler Gegebenheiten mit Biolebensmitteln sicherstellen zu können, ist bei Bedarf eine geeignete Weiterbildung und Schulung des Kochpersonals durchzuführen.

4.        Die Essenskosten sind bei Bedarf anzupassen, wobei bei einem Einsatz von 100 % Biolebensmitteln mit max. 10 % höheren Kosten heute allgemein kalkuliert wird. Der Vorteil gesunder Lebensmittel ist der Bevölkerung im Mitteilungsblatt und betroffenen Eltern als Vorteil zu kommunizieren. Zur Zielerreichung der 70 % sind Nachweise zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 16

Beschluss Bürger 2

über den Antrag des Marktgemeinderats Johann Drexl vom 20.03.2019
Der Marktgemeinderat beschließt, dass ab 01.09.2019 die Lebensmittel von Gemeinschaftsverpflegungen, bei Dorffesten, bei denen die Kommune ein direktes oder indirektes Mitspracherecht hat, mindestens zu 30 % aus der Region (max. Bayern) und weitere 30 % aus regionaler ökologisch wirtschaftender Landwirtschaft bezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Der Marktgemeinderat beschließt, dass über den Preis der Essenskosten in der nächsten Haushaltsausschusssitzung beraten wird, damit dieser Preis sodann ab dem Schuljahr 2019/2020 in Kraft tritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 12.07.2019 08:29 Uhr