Breitbandversorgung; Bundesförderung und 2. Durchlauf bayerisches Förderverfahren; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö 3

Sachverhalt Bürger

Am 06.12.2016 hat der Markt Kaufering in feierlichem Rahmen im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat den Förderbescheid für den geplanten Breitbandausbau erhalten. Der vorgesehene Ausbau soll bis Ende 2017 fertiggestellt sein. Nach Fertigstellung der Arbeiten incl. des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der [Name] wird in jedem Haushalt Kauferings ein Breitbandanschluss mit mindestens 30 Mbit/s im Download im Telekom-Netz zur Verfügung stehen, größtenteils wird die Leistung höher ausfallen.

Da Kaufering aber von einer Glasfasererschließung jedes Gebäudes noch weit entfernt ist und immer noch unerschlossene Bereiche (z.B. Riedhof) vorhanden sind, wäre es kurzsichtig, die Arbeiten einzustellen. Ein wesentlicher Standortvorteil, vor allem auch für kleinere Gewerbeeinheiten (z.B. Ingenieurbüros usw.) ist ein möglichst schneller und stabiler Breitbandanschluss wie er nur über Glasfaserleitungen bis in die Gebäude sichergestellt werden kann.

Es sind aktuell noch Fördermittel des Bundes vorhanden, die die Möglichkeit der Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen von bis zu 50.000 € (brutto) bieten. Im Rahmen dieser Mittel, die dem Markt Kaufering bereits per Förderbescheid genehmigt wurden, kann das bayerische Breitband-Förderverfahren ein weiteres Mal durchlaufen werden. Außerdem ist es möglich, einen FTTB-/FTTH-Masterplan zur zukünftigen Anbindung eines jeden Gebäudes des Marktes Kaufering an ein Glasfasernetz zu erstellen.

Die Kosten für diese Leistungen übernimmt der Bund zu 100%, so dass der Markt Kaufering keine Zuzahlung leisten muss.

Wir würden die Arbeiten mit dem Ihnen bekannten Ingenieurbüro [Name] aus Regensburg durchführen, die bereits ein Angebot für uns erstellt haben. Der Landkreis Landsberg hat die Fördermittel ebenfalls beantragt und die Fa. [Name] bereits mit den Arbeiten beauftragt. So kann in Kombination eine gemeindeübergreifende Planung entstehen.

Nachfolgend sind Passagen aus dem [Name]-Angebot zur weiteren Erläuterung abgedruckt: Das Angebot beinhaltet zwei Leistungsblöcke:

1.        Durchführung eines weiteren Durchlaufs im bayerischen Breitband-Förderverfahren zur Herbeiführung einer leistungsfähigen Breitband-Vollversorgung für den Markt Kaufering

Hierbei handelt es sich darum, dass das bayerische Breitband-Förderverfahren ein weiteres Mal in Anspruch genommen werden soll, um eine möglichst flächendeckende Breitbandversorgung im Markt herbeizuführen. Die kalkulierten Kosten für unsere Leistungen betragen lt. Angebot ca. 13.000 €. Dieser Betrag ist wesentlich höher, als beim ersten Durchlauf der Förderschritte im bayerischen Breitband-Förderverfahren. Dies ist dadurch begründet, dass zwar das bayerische Breitband-Förderverfahren durchlaufen wird, die Schritte aber konform zu den Anforderungen im Breitband-Förderverfahren des Bundes abgewickelt werden müssen, wie dies im Förderbescheid an den Markt Kaufering  aufgeführt ist. Dadurch ergibt sich sowohl bezüglich der Datengrundlagen als auch hinsichtlich der Verfahrensweise ein wesentlich größerer Aufwand als für die bekannte Durchführung der Schritte im bayerischen Breitband-Förderverfahren. Die wesentlich höheren Anforderungen des Bundes müssen eingehalten und in einem Abschlussbericht dokumentiert werden, damit die Fördermittel für unsere Leistungen an den Markt ausbezahlt werden. Die gesamten Kosten werden jedoch zu 100% aus dem Budget für Planungs- und Beratungsleistungen des Bundes abgedeckt, so dass der Markt keine Zuzahlung leisten muss.

2.        Erstellung eines FTTB-/FTTH-Masterplans

Damit im Markt Kaufering in der Zukunft die Gebäude an ein Glasfasernetz angebunden werden können, ist es erforderlich, dass bei möglichst allen relevanten Tiefbaumaßnahmen Mikroröhrchen für die Aufnahme von Glasfasern mitverlegt werden. Auf diese Weise entsteht Zug um Zug ein Leerrohr- bzw. Glasfasernetz, welches in einem weiteren Schritt an einen Breitbandversorger vermietet oder verkauft werden kann. Damit ein möglichst optimales Glasfasernetz entsteht, ist als Grundlage ein so genannter FTTB-/FTTH-Masterplan erforderlich. Aus ihm ist ersichtlich, welche Rohre wo verlegt werden müssen. Hierbei handelt es sich um ein Gesamtkonzept, welches möglichst konsequent zur Anwendung gebracht werden sollte. Die Sinnhaftigkeit des Masterplans zeigt sich auch darin, dass voraussichtlich im Herbst 2016 das so genannte DigiNetz-Gesetz in Kraft treten wird, nach welchem durch die Kommunen bei öffentlichen Baumaßnahmen Mikrorohre für Glasfasernetze mitzuverlegen sind. Die Grundlage hierfür bildet wiederum der FTTB-/FTTH-Masterplan. Auch die Kosten für die Erstellung des Masterplans werden zu 100% aus dem Budget für Planungs- und Beratungsleistungen des Bundes abgedeckt, so dass der Markt keine Zuzahlung leisten muss.

Aus Erfahrungswerten der Fa. [Name] wurden folgende Kosten geschätzt:

?        2. Durchgang bayerisches Förderverfahren                12.960 € netto
?        FTTB-/FTTH-Masterplan                                        19.196 € netto

Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei rd. 32.156 € netto bzw. 38.265,64 € brutto und somit unter dem Förderhöchstbetrag von 50.000 € brutto, sodass dem Markt Kaufering letztendlich keine Kosten entstehen können.

Eine Einholung von Vergleichsangeboten zur Beauftragung der Planungs- und Beratungsleistungen im Bundesförderverfahren ist hier nicht erforderlich. Da die Antragsstellung nur bis zum 31.12.2016 möglich ist, wurde der Antrag bereits vorsorglich gestellt.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Erhalt des Förderbescheides bzw. der Förderzusage den Auftrag an Fa. [Name] entsprechend des vorliegenden Angebotes vom November 2016 zu erteilen. Das Honorar darf den Förderhöchstbetrag von 50.000 € brutto nicht überschreiten.

Die Kosten sind bei den entsprechenden Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2017 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2017 11:32 Uhr