18. Änderung Bebauungsplan "Lechfeldwiesen I"; Projektbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 23.11.2016 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

In der Sitzung des Bauausschusses am 03.08.2016 wurde eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohngebäudes mit Garagen auf der Fl.Nr. 1585/2, Hiltistraße 7, beschlussmäßig behandelt.
Die Beschlussvorlage vom 03.08.2016 lautet wie folgt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“.
Es entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
(Überschreitung GFZ, Baugrenze, Traufhöhe, Firsthöhe, Dachneigung, Firstrichtung, kein Dachausbau zulässig).

Im benachbarten Bereich des gegenständlichen Bauvorhabens sind im Bestand Gebäude vorhanden die nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen (Hiltistraße 7a-b, 7c-d).
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt in diesem Bereich deshalb grundsätzlich prüfbar, als Maßstab wären die o.g. Nachbargebäude heranzuziehen.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf Vorbescheid, bzw. den notwendigen Befreiungen unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt werden:

-        Das Bauvorhaben orientiert sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, an den Nachbargebäuden Hiltistraße 7a/7b, 7c/7d

-        Der Überschreitung der Baugrenze Richtung Süden zur Hiltistraße, wird höchstens bis zur Baulinie der Nachbargebäude (Hiltistraße 7a/7b, 7c/7d) zugestimmt.

-        Die Abstandsflächen nach der BayBO müssen eingehalten werden.

-        Die Stellplatzsatzung der Marktes Kaufering wird eingehalten (Anzahl, Lage und Größe, es sind nur zwei Zufahrten mit je höchstens 6 m Breite zulässig).

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen erteilt.

Das Landratsamt Landsberg hat dem Bauherren mit Schreiben vom 24.10.2016 (siehe Anlage) mitgeteilt, dass das Landratsamt insbesondere in Bezug auf die massive Überschreitung der Baugrenzen, die Grundzüge der Planung berührt sieht und deshalb die Rechtfertigungsgründe für die Erteilung einer Befreiung nicht mehr gegeben sind.
Dem Antragsteller wurde seitens des Landratsamtes geraten, eine Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück mit der Fl.Nr. 1585/2 zu beantragen.

Aus Sicht der Verwaltung sollten, wie bereits im Beschluss vom 03.08.2016 ausgeführt, die im Bebauungsplan Lechfeldwiesen I vorgesehenen Festsetzungen (Baugrenze, Maß der baulichen Nutzung, Firsthöhe, Dachneigung, kein Dachausbau zulässig) entsprechend den Nachbargebäuden (Hiltistraße 7a-b, 7c-d) angepasst werden.
Aus diese Grund soll nun der Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“ entsprechend geändert werden.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich den vorliegenden Bebauungsvorschlag für die Fl.Nr. 1585/2, Hiltistraße 7.

Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ vorzubereiten.
Mit der Planfertigung wird das Architekturbüro [Name] , München beauftragt.
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit dem Vorhabenträger abzuschließen und dem Marktgemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2017 09:26 Uhr