Aufstellung des Bebauungsplanes "B 17 alt Teil II", Billigungs- und Auslegungsbeschluss (TO: vormals TOP 9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.10.2017 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 23.11.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „B 17 alt Teil II“ beschlossen.
Der Planbereich liegt im Bereich der Augsburger Straße, Nähe Hiltistraße.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1583, Teile der Augsburger Straße
(LL 20) sowie Teile der Kreuzung Iglinger Straße/Hiltistraße.
Ziel und Zweck der Planung ist eine Nachverdichtung für Wohnzwecke in Form von Reihenhäusern.
Für das Verfahren des Bebauungsplanes „B17 alt Teil II“ finden die Vorschriften des
§ 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.12.2016 bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 12.12.2016 bis einschl. 29.12.2016 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während dieses Zeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.

Beschluss Bürger

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „B17 alt Teil II“ in der Fassung vom 18.08.2017 wird vom Marktgemeinderat gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach
§ 13a BauGB, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.11.2017 10:51 Uhr