Bebauungsplan Kirchberg-Nord, Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre, Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 21.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Kirchberg-Nord zur Sicherung der Planungsziele beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist mit der Bekanntmachung am 23.03.2016 in Kraft getreten und gilt zwei Jahre.
Für das Gemeindegebiet „Kaufering-Dorf“ wurden vom Marktgemeinderat acht Bereiche für die Aufstellung von Bebauungsplänen abgegrenzt. Der Bebauungsplan Kirchberg-Nord überplant einen dieser Teilbereiche.
Um die Planungsziele zu konkretisieren, war die Erstellung eines Rahmenplans für das gesamte überplante Gebiet von „Kaufering-Dorf“ erforderlich.
Hier wurden auf Grundlage von umfangreichen Bestands- und Analysedaten die Leitlinien für die künftigen Bebauungspläne erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in dem Rahmenplan für das Gebiet Kaufering-Dorf dargestellt und vom Marktgemeinderat beschlossen.
Da das auf Grundlage der im Rahmenplan beschlossenen Leitlinien durchzuführende Bebauungsplanverfahren „Kirchberg-Nord“ noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, empfiehlt die Verwaltung, die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB) um die Planungsziele weiterhin zu sichern.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“ in der als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
Datenstand vom 21.06.2018 12:10 Uhr