Aufstellung des Bebauungsplanes 2. Änderung "Kolpingstraße Teil II", Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2017 den Beschluss gefasst, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße Teil II“ in beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen.
Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße Teil II“ wird einem bestehenden Betrieb die Einrichtung eines Backshops im Bereich SO 1 - Lebensmittelhandel ermöglicht.
Hierzu wird die für Lager- und Sozialräume zulässige Fläche von 250 m² auf 535 m² erhöht.

Für das Verfahren des Bebauungsplanes „2. Änderung Kolpingstraße Teil II“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde in der Sitzung am 13.12.2017 vom Marktgemeinderat gebilligt und die Verwaltung wurde beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 BauGB und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.01.2018 bis 12.02.2018.

Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 08.01.2018 bis zum 12.02.2018 eingegangen sind:

A.        Träger öffentlicher Belange

1.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und haben keine Stellungnahme abgegeben:

Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Landsberg, Kreisjugendamt
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg
Regionaler Planungsverband
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bund Naturschutz, Kreisgeschäftsstelle, Herrn Folkhart Glaser
Gemeinde Hurlach
Kommunalwerke Kaufering
Kreisheimatpflegerin für den Landkreis Landsberg

2.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt oder keine Einwendungen erhoben. Hiervon wird Kenntnis genommen.

2.1
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck
Schreiben vom 10.01.2018
2.2
Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, München
Schreiben vom 08.01.2018
2.3
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 08.02.2018
2.4
Gemeinde Igling
Schreiben vom 08.01.2018
2.5
Große Kreisstadt Landsberg am Lech
Schreiben vom 11.01.2018
2.6

Landratsamt Landsberg am Lech, Gesundheit und Präventation
Schreiben vom 17.01.2018
2.7
Deutsche Bahn AG Immobilien, München
Schreiben vom 05.02.2018
2.8
Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München
Schreiben vom 07.02.2018
2.9
LVN - LEW Verteilnetz GmbH
Schreiben vom 31.01.2018
2.10
Gemeinde Penzing
Schreiben vom 26.01.2018
2.11
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Schreiben vom 15.01.2018
2.12
Regionaler Planungsverband München 
Schrieben vom 15.01.2018
2.13
Gemeinde Scheuring
Schreiben vom 31.01.2018
2.14
Staatliche Bauamt Weilheim
Schreiben vom 05.01.2018
2.15
Gemeinde Weil
Schreiben vom 18.01.2018
2.16
Landratsamt Landsberg, Kreiseigener Tiefbau
Schreiben vom 08.03.2018

3.        Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Hinweise, Anregungen und Einwände zu der Planung vorgebracht:

3.1
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Referat Infra I 3
Schreiben vom 10.01.2018



Beschlussempfehlung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum benachbarten Flugplatz Penzing in die Satzung aufgenommen.
3.2
Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 09.01.2018


Beschlussempfehlung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum Umgang mit vorhandenen Versorgungsleitungen in die Satzung aufgenommen.
3.3
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 12.02.2018

 

Beschlussempfehlung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Geltungsbereich selbst sind Betriebsleiter­wohnungen nicht zulässig. Die Unbedenklichkeit des Änderungsvorhabens im Hinblick auf die benachbarten Wohnnutzungen im Gewerbegebiet wurde durch die schalltechnische Untersuchung festgestellt.
3.4
Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
Schreiben vom 13.02.2018




Beschlussempfehlung


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

3.5
Landratsamt Landsberg am Lech, Kommunale Abfallwirtschaft
Schreiben vom 12.01.2018




Beschlussempfehlung:


Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind durch den Nutzer zu beachten.

3.6
Landratsamt Landsberg am Lech, Abfall-/ Bodenschutz
Schreiben vom 12.01.2018







Beschlussempfehlung:



Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis auf den Umgang mit eventuellen Altlastenfunden aufgenommen.


3.7
Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
Schreiben vom 08.01.2018







Beschlussempfehlung:



Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Es handelt sich bei der der Änderung zugrundeliegenden Planung zwar ausschließlich um eine Umstrukturierung im Baubestand, dennoch wird unter D. Hinweise durch Text der Hinweis auf den Fällzeitraum aufgenommen.


3.8
Kreisbrandinspektion des Landkreises Landsberg
Schreiben vom 18.02.2018






Beschlussempfehlung:



Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei der weiteren Planung berücksichtigt.


3.9

Schwaben Netz GmbH, Kaufbeuren
Schreiben vom 22.01.2018








Beschlussempfehlung:



Es handelt sich bei dem der Änderung zugrundeliegenden Vorhaben um einen bestehenden und  vollständig erschlossen Lebensmittelmarkt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei weiteren Planungen berücksichtigt.



3.10

Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 09.02.2018



Beschlussempfehlung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich zwar um eine Planung im Bestand, dennoch werden unter D. Hinweise durch Text die allgemeinen Hinweise zum Grundwasser, zu Altlasten, zur Wasserver- und Schnmutzwasserentsorgung aufgenommen.


B.        Beteiligung der Öffentlichkeit

       Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sind von Bürgerseite keine Anregungen oder Einwände vorgebracht worden:


C.        Satzungsbeschluss

Beschlussempfehlung:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kolpingstraße II mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.08.2017, wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderung als Satzung beschlossen.

Beschluss Bürger 1

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum benachbarten Flugplatz Penzing in die Satzung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum Umgang mit vorhandenen Versorgungsleitungen in die Satzung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im Geltungsbereich selbst sind Betriebsleiterwohnungen nicht zulässig. Die Unbedenklichkeit des Änderungsvorhabens im Hinblick auf die benachbarten Wohnnutzungen im Gewerbegebiet wurde durch die schalltechnische Untersuchung festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind durch den Nutzer zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 6

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis auf den Umgang mit eventuellen Altlastenfunden aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 7

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Es handelt sich bei der der Änderung zugrundeliegenden Planung zwar ausschließlich um eine Umstrukturierung im Baubestand, dennoch wird unter D. Hinweise durch Text der Hinweis auf den Fällzeitraum aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 8

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 9

Es handelt sich bei dem der Änderung zugrundeliegenden Vorhaben um einen bestehenden und  vollständig erschlossen Lebensmittelmarkt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei weiteren Planungen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 10

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich zwar um eine Planung im Bestand, dennoch werden unter D. Hinweise durch Text die allgemeinen Hinweise zum Grundwasser, zu Altlasten, zur Wasserver- und Schmutzwasserentsorgung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 11

C.        Satzungsbeschluss
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Kolpingstraße II mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.08.2017, wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderung als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.06.2018 11:44 Uhr