Aufstellung des Bebauungsplanes B 17 alt Teil II, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2016 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplanes „B17 alt Teil II“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen.
Durch diesen Bebauungsplan wird eine Nachverdichtung für Wohnzwecke in Form von Reihenhäusern ermöglicht.

Für das Verfahren des Bebauungsplanes „B 17 alt Teil II“ finden die Vorschriften des
§ 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 11.10.2017 vom Marktgemeinderat gebilligt und die Verwaltung wurde beauftragt das Verfahren nach
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.11.2017 bis 04.12.2017.

Beschluss Bürger 1

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Der Bebauungsplan „B17 alt Teil II“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“, das gegenständliche Planungsgebiet ist seit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes im Jahr 1972 bereits als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „B17 alt Teil II“ mit der Beibehaltung der Darstellung „Allgemeines Wohngebiet“ entstehen für die bestehenden benachbarten gewerblichen Betriebe somit keine zusätzlichen Einschränkungen.

Das Umfeld ist zwar tatsächlich vielfältig genutzt - sofern man über die als Barriere wirkende Augsburger Straße hinwegblickt. Betrachtet man das unmittelbare Umfeld des sowohl im Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“ als auch im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellten Planungsgebietes, so findet man in dem Quartier zwischen Augsburger Straße, Hiltistraße, Lechfeldstraße und Bayernstraße nahezu ausschließlich Wohnnutzung.
Aufgrund der verkehrlichen Verhältnisse vor Ort ist die Fläche für eine kleinstrukturierte gewerbliche Nutzung in Kundennähe, wie sie in der Stellungnahme apostrophiert wird, allenfalls bedingt geeignet.
Die immissionsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen trotz der vorhandenen Belastungen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Der Markt Kaufering sieht deshalb keine Veranlassung von der Planung abzuweichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss Bürger 3

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgaben zur baulichen Durchführung werden beachtet und zwischen dem Markt Kaufering und dem Grundeigentümer in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 6

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. In den Satzungstext wird ein Hinweis auf den Umgang mit möglichen Bodenverunreinigungen aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 7

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. In den Satzungstext wird ein Hinweis auf vorhandene Versorgungsleitungen aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 8

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 9

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. In den Satzungstext wird ein Hinweis auf vorhandene Versorgungsleitungen aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 10

Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die Hinweise zur Wasserwirtschaft im Satzungstext werden entsprechend der Stellungnahme ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 11

C.        Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan “B 17 alt – Teil II“ mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 18.08.2017 wird einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderung als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

Datenstand vom 03.08.2018 07:34 Uhr