Bauantrag, Fl.Nr. 1962 und 1965, Nähe Augsburger Straße, Erstellung eines temporären Mitarbeiterparkplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.07.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Bauvorhaben:         Erstellung eines temporären Mitarbeiterparkplatzes
Bauort:                     Fl.Nr. 1962 und 1965, Nähe Augsburger Straße, 86916 Kaufering
Bauherr:                 [Name]

Beschluss Bürger

Der vorliegende Bauantrag wurde durch Beschluss in der Sitzung des Bauausschusses am 13.06.2018 zur Beschlussfassung an den Marktgemeinderat verwiesen.

Die Fl.Nr. 1962 und 1965 liegen im Außenbereich, das Bauvorhaben ist demnach planungsrechtlich nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Die Erstellung eines temporären Mitarbeiterparkplatzes ist kein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB, somit sind die Planungen als sonstiges Vorhaben nach
§ 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Durch die in den Antragsunterlagen geschilderten Maßnahmen:
- zeitliche Befristung für ca. 1,5 Jahre
- keine Nutzung in den Nachtstunden
- Rückbau in den ursprünglichen Zustand
- keine Beeinträchtigung von immissions- oder naturschutzrechtlichen Belange
kann aus Sicht der Verwaltung dieses Einzelfallvorhaben trotz der Beeinträchtigung öffentlicher Belange (z.B. Darstellung im Flächennutzungsplan) als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zeitlich befristet zugelassen werden.

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung der zeitlichen Befristung der Genehmigung für ca. 1,5 Jahre, höchstens jedoch für 2 Jahre, sowie einer Auflage für den vollständigen Rückbau in den ursprünglichen Zustand, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.09.2018 09:06 Uhr