Erlass einer Friedhofsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Marktgemeinderates, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö 8

Sachverhalt Bürger

Die bisher gültige Friedhofsgebührensatzung stammt vom 07.12.2004. Vorgesehen ist, diese nunmehr außer Kraft zu setzen. Stattdessen wird auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen. Mit der Neukalkulation der Gebühren und der Ausarbeitung einer neuen Friedhofsgebührensatzung wurde die Fa. [Name] aus München beauftragt. Der Gebührenkalkulation liegt ein vierjähriger Kalkulationszeitraum zugrunde. Im Jahre 2022 sind die Gebühren erneut zu kalkulieren und erforderlichenfalls anzupassen. Der Marktgemeinderat wurde in der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.07.2019 über die Ergebnisse der Kalkulation durch Frau [Name] von der Fa. [Name] informiert. Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes schlug Frau [Name] mit 4,3 % vor, da dieser vom Markt Kaufering auch in anderweitigen Gebührenkalkulationen zugrunde gelegt wurde. Die Höhe des Zinssatzes ist vertretbar, da die Kalkulation für den Friedhof vor allem durch langlebige Anlagegüter bestimmt ist. Der Marktgemeinderat hat die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes zu beschließen.

Beschluss Bürger 1

Für den Kalkulationszeitraum (2019 – 2022) der Friedhofsgebühren wird ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 4,3 % festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat beschließt den Entwurf der beiliegenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen des Marktes Kaufering sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung). Die Satzung wird dem Beschlussbuch beigeheftet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2019 10:43 Uhr