Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den 1. Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.10.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes für kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) erhält der Beamte auf Zeit für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung.

Gem. Anlage 2 Art. 46 Abs. 1 KWBG gilt hierfür ein von der Einwohnerzahl abhängiger Rahmensatz. Der Rahmen beträgt bei kreisangehörigen Gemeinden 235,38 € bis 773,71 €. Der Mittelwert liegt bei 504,55 €.

Die Dienstaufwandsentschädigung der scheidenden 1. Bürgermeisterin Wagener-Bühler betrug bei ihrem Ausscheiden am 31.08.2019 476,76 €.

Beschluss Bürger

über den Antrag des Herrn Manfred Huber:
Dem 1. Bürgermeister Herrn Thomas Salzberger wird gemäß Artikel 46 Absatz. 1 i.V.m. der Anlage 2 KWBG ab 08.10.2019 eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von EUR 550,00 gewährt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Datenstand vom 14.11.2019 10:49 Uhr