Energiestandard der kommunalen Gebäude; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 20.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Markt Kaufering) Sitzung des Ferienausschusses 20.01.2021 ö 3

Sachverhalt Bürger

Seit 1. November 2020 gelten für betroffene Gebäude und ihre Anlagentechnik zum Heizen, Lüften, Wassererwärmen, Kühlen und Beleuchten das neue GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020).

Im neunten, dem letzten Teil, regelt das Gesetz den schrittweisen Übergang von den bisherigen Regeln - EnEG 2013, EnEV 2014/ab 2016 und EEWärmeG 2011.

Neubauten sind somit als Niedrigstenergiegebäude zu planen und zu bauen, d.h. die Anforderungen an den Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik, den Wärmeschutz der Gebäudehülle und die Nutzung erneuerbarer Energien sind zu erfüllen, soweit nicht andere öffentlich-rechtliche Vorschriften zur Standsicherheit, zum Brandschutz, zum Schallschutz, zum Arbeitsschutz oder zum Schutz der Gesundheit entgegenstehen.

Auch für bestehende öffentliche Gebäude gilt weiterhin die Nutzungspflicht für erneuerbaren Energien bei einer grundlegenden Renovierung.

Die aktuelle Fassung des GEG trat zum 1. November 2020 in Kraft, im Jahr 2023 werden die energetischen Anforderungen an Neubau und Gebäudebestand nochmals überprüft.

Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, zuvor Energieeinsparverordnung EnEV) und stellt somit das Standardhaus nach GEG dar.

Die derzeit aktuellen Werte 115, 100, 85, 70, 55, 40 und 40plus definieren die unterschiedlichen KfW-Effizienzhaus-Standards. Je kleiner der Wert, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie.
 
KfW Standards für einen Neubau: 55, 40 und 40 plus
Der gesetzliche Neubaustandard liegt bei 75 % vom Niveau des Referenzgebäudes KfW 100. Ein KfW-Effizienzhaus 55 kann erreicht werden, wenn das Gebäude nur ca. 20 % besser gebaut wird als die Mindestanforderungen, die durch das Gebäudeenergiegesetz für einen Neubau vorgegeben werden. Das kann z.B. beim Holzhaus relativ leicht erreicht werden.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz zum KfW 75 Standard beim Neubau werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Die aktuellen energetischen Anforderungen für den Neubau und den Gebäudebestand gelten fort.

Aufgrund der verschiedensten Begrifflichkeiten, die nun im Raum stehen, haben wir [Firma] gebeten, eine übersichtliche Darstellung der derzeitigen Gesetzeslage und Begriffe anzufertigen. Die Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt.

Die damalige Beschlussformulierung hat für kommunale Neubauten den Energiestandard Nullenergiehaus/Niedrigstenergiehaus vorgesehen und im Bereich bestehender Gebäude die bestmögliche Energieeffizienz unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Sie ist damals aus der Notwendigkeit entstanden, im Rahmen des eea (european energy award) Punkte zu generieren, die in die Bewertung als geeignete Maßnahme des Marktes Kaufering zum Klimaschutz einfließen können.

Dieser doch sehr weiche und praktisch nur umständlich oder nicht anwendbare Beschluss hat in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen und abweichenden Beschlüssen im Marktgemeinderat geführt. Beispiele sind die Mittagsbetreuung am Franz-Senn-Weg, der Kindergarten Don Bosco und die Mittelschule Bau III.

Aktuell steht das Baugebiet Lechfeldwiesen V an, bei dem die Diskussionen erneut geführt werden müssen.

Die Energieausweise für Don Bosco und die Mittelschule sind gerechnet. Bei beiden Gebäuden zeigt sich, dass sowohl die Anforderungen der EnEV 2016 [4] als auch die Anforderungen des neuen GEG [5] erfüllt werden.

Bei allen Bestandsgebäuden, die saniert werden, kann die Außenhaut (Dach und Außenwände) meistens mit relativ einfachen Mitteln nachgerüstet werden, schwieriger bis unmöglich wird es regelmäßig im Bereich der Keller und der Bodenplatte.

So können wir bei Sanierungen immer nur versuchen, durch den Einsatz einer PV-Anlage, der Nutzung erneuerbarer Energien, auch biogas und alternativer Wärmeerzeugungsmethoden wie z.B. die Biowärme des Marktes Kaufering oder Erdwärme oder in Kombination Kompensationen zu erreichen.

Ganz schwierig wird es z.B. bei den Gebäuden, bei denen einzelne Bauteile wie z.B. die Fenster und Türen in früheren Jahren schon getauscht wurden und ihre Endnutzungsdauer noch lange nicht erreicht haben.

Daher sollte der Beschluss vom 13.04.2016 aufgehoben werden.

In keinem Fall soll jetzt aber der Eindruck entstehen, dass der Markt Kaufering den Klimaschutz im Bereich der Energieeffizienz der kommunalen Gebäude und Liegenschaften reduzieren möchte.

Vielmehr werden wir bei jedem Neubau oder jeder Sanierung immer prüfen, ob eine über das gesetzlich notwendige Maß hinausgehende Energieeffizienz mit vertretbarem Mehraufwand realisiert werden kann (sog. Nullenergiehäuser oder Plusenergiehäuser).
Nur so ist ein dauerhafter Werterhalt der Gebäude sichergestellt. So wurde z.B. beim Neubau des Kindergartens Don Bosco eine Wärmepumpe (Heizleistung 15 kW) und eine PV-Anlage (9,1 kW/p) installiert.

Man kann auch daran denken, allgemeine und anwendbare Energieleitlinien oder Gebäuderichtlinien, auch Vergaberichtlinien aufzustellen (z.B. Stadt Kempten, Stadt Mindelheim). Das Themengebiet ist insgesamt so umfangreich und komplex, dass es in eigenen Sitzungen des Marktgemeinderates und/oder des Klimaschutzbeirates mit Fachvorträgen z.B. von [Firma] erläutert werden sollte. Die Umsetzung solcher Richtlinien kann dann wiederum auch Punkte für den eea-award bedeuten, der demnächst wieder aktiviert werden soll.

Bis solche Konzepte stehen, vergeht erfahrungsgemäß einige Zeit. Es sind aber schon einige Entscheidungen für aktuelle Bauvorhaben zu fällen. Daher sollte der Beschlussvorschlag wie unten formuliert abgestimmt werden.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 13.04.2016.
Der Marktgemeinderat befasst sich im September 2021 erneut mit der Thematik, um eine anwendbare Regelung zu finden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2021 07:51 Uhr