Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe, Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 20.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Markt Kaufering) Sitzung des Ferienausschusses 20.01.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

In der Sitzung am 07.01.2021 wurde der Marktgemeinderat über das Inkrafttreten der Novelle der Bayerischen Bauordnung am 01.02.2021 in Bezug auf das neue Abstandsflächenrecht informiert.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss über die „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“ anhand des Diskussionsergebnisses zur entsprechenden Beschlussfassung vorzubereiten.

Zwischenzeitlich liegen der Verwaltung weitere Informationen zur Umsetzung der Satzungsermächtigung in Bezug auf die gegenständliche Satzung vor.
Die Verwaltung hat an verschiedenen Beispielen eine Gegenüberstellung der verschiedenen Abstandflächenregelungen ausgearbeitet und grafisch dargestellt.
(siehe Anlage).

Wie in der Sitzung am 07.01.2021 als Fazit deutlich wurde, soll sich die Satzung am Ergebnis des bisher geltenden Abstandsflächenrechts, bzw. den bisher erforderlichen Abstandsflächen orientieren.
Da in Bezug auf die Berechnungen der Abstandsflächentiefen Änderungen eingeführt werden, kann das bisherige Abstandsflächenrecht nicht in seiner Gesamtheit beibehalten werden.

Um einen Ausgleich zwischen dem gesetzgeberischen Ziel der Innentwicklung einerseits und der Wohnqualität andererseits zu erreichen, wird, nach eingehender Prüfung der verschiedenen Varianten, das in § 2 der Satzung genannte Maß der Abstandsflächentiefe vorgeschlagen und somit die Möglichkeit der Erhöhung auf bis zu 1 H nicht vollständig ausgeschöpft. Dadurch wird sowohl dem gesetzgeberischen Ziel der Innenverdichtung Rechnung getragen, als auch die Erhaltung und Verbesserung der Wohnqualität für das Gemeindegebiet des Marktes Kaufering gesichert (siehe Begründung zur gegenständlichen Satzung).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 lit. a BayBO den Erlass der „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“ in der beiliegenden Fassung vom 20.01.2021, einschließlich der in der heutigen Sitzung eventuell beschlossenen Änderungen.

Die Satzung soll zum 01.02.2021 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2021 07:51 Uhr