Neubau des Feuerwehrgerätehauses; Realisierungswettbewerb; Beschluss zur Auslobung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2021 ö 4

Sachverhalt Bürger

Am 14.04.2021 hat der Marktgemeinderat die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes zur Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses beschlossen. Für den nächsten Verfahrensschritt ist ein entsprechender Beschluss nötig.

Am 29.07.2021 soll die EU-Bekanntmachung erfolgen. Die Bewerbungsfrist für die Teilnehmer endet am 05.09.2021. Die EU-Bekanntmachung, die Ermittlung der Wettbewerbssumme und der Verfahrenskosten und die vorgesehenen Zuschlagskriterien sind Ihnen als Anlage entsprechend beigefügt. Die Verfahrenskosten des Wettbewerbs haben sich um 5.000 € auf insgesamt 125.000 € leicht erhöht. In den Zuschlagskriterien hat der Preis nun eine höhere Wichtung gemäß nachfolgender Aufstellung erhalten:

  • Wettbewerbsergebnis                  40 %
  • Qualifikation Projektleitung        15 %
  • Qualifikation Bauleitung                15 %
  • Methoden Controlling                  5 %
  • Preis                                        25 %

Die Eingangshürden für den Teilnahmewettbewerb haben wir wie bei Lechfeldwiesen V moderat gehalten, um auch kleineren und jüngeren Architekturbüros die Teilnahme zu ermöglichen.

Zur Vorbereitung der Inhalte der Auslobung fand am 12.06.2021 eine Klausursitzung mit dem Marktgemeinderat und am 18.06.2021 die Preisrichtervorbesprechung statt. Am 02.07.2021 fand nochmal eine Abstimmung des Raumprogramms mit Vertretern der Feuerwehr und der Verwaltung statt.

Alle Ergebnisse werden derzeit eingearbeitet. Der Versand der Unterlagen an die Teilnehmer soll am 20.09.2021 erfolgen, sodass die Auslobung selbst in der Sitzung vom 15.09.2021 final beschlossen werden soll.

Eine wesentliche Neuerung in den Planungen gibt es beim Grundstückszuschnitt. In enger Abstimmung mit Hr. [Name] vom Landkreis Landsberg am Lech haben wir die Verkehrssituation genau betrachtet. Wir sehen beide die in der Klausur angedachte nördlich Alarmausfahrt über die ganze Breite mit direktem Anschluss an den Fahrbahnrand als nicht durchführbar an. Konflikte auf den Flächen vor den Hallen ohne Einzäunung sind vorprogrammiert. Weiter wird in kürzester Zeit bei einem Alarmeinsatz der Kreisverkehr verstopft, sodass auch einrückende Kräfte schnell behindert wären.

Wir haben uns daher überlegt, dass die Alarmausfahrt auf die Augsburger Straße –wie bisher angedacht – bleiben sollte. Um wieder in das innerörtliche Straßennetz zu gelangen, gibt es Richtung Landsberg die Möglichkeit auf Höhe Hiltistraße und Iglinger Straße. In Richtung Augsburg gibt es diese Möglichkeit allerdings erst wieder beim Kreisverkehr im Norden. Daher muss zwingend eine Zufahrtsmöglichkeit zum sog. Edeka-Kreisel von der Augsburger Straße aus geschaffen werden. Aus dieser Überlegung heraus ist nun die Idee entstanden, eine neue kompaktere Einmündung mit Linksabbiegestreifen aus Richtung Landsberg (Süden) entstehen zu lassen. Aus Richtung Augsburg kann der bestehende Rechtsabbiegestreifen dafür sinnvoll verwendet werden. Die so neu gestaltete Einmündung funktioniert in alle Fahrtrichtungen, wobei noch überlegt werden sollte, ob das Einbiegen in die Augsburger Straße weiterhin nur in Fahrtrichtung Landsberg erfolgen sollte.

Die dabei freiwerdende Fläche von 563 m² kann sofort dem Neubau des Feuerwehrhauses zugeschlagen werden, sodass nun eine Fläche von 5.998 m² zur Verfügung stehen würde. Der Grundstückszuschnitt wäre dadurch im Norden und Osten rechtwinklig (außer Ausrundungsbereich), was ebenfalls planerisch sehr vorteilhaft ist. Im Süden wäre die mittelfristige Planung „Kreisverkehr und Anhebung der Bayernstraße“ ebenfalls weiterhin möglich.

Als Fazit kann man sagen, dass die Maßnahme, die vorsichtig geschätzt rd. 275.000 € kosten kann, vor bzw. zusammen mit dem Bau des Feuerwehrhauses erfolgen sollte. Der Mehrwert sowohl für die Feuerwehr als auch für die Kauferinger Bürger ist immens.

Für die anrückenden Einsatzkräfte kann an jeder geeigneten Stelle der Bayernstraße eine Öffnung des bestehenden Trennstreifens erfolgen, sodass die Planung in diesem Punkt relativ frei wäre. Zu beachten ist allerdings der Bereich des Fußgängerüberweges im Süden und die Situation mit Radfahrern und Fußgängern im Bereich des „Edeka“-Kreisels. Daher kommen wir insgesamt zu dem Schluss, dass die bestehende Zufahrt zum Containerplatz weiterhin als Grundstückszufahrt für die anrückenden Einsatzkräfte und die Feuerwehren der umliegenden Orte zur Anlieferung von Schläuchen und Kleidung genutzt werden sollte. Der Trennstreifen in der Bayernstraße kann dort einfach geöffnet und Konflikte mit den übrigen Verkehrsteilnehmern können somit weitestgehend verhindert werden. Zudem ist die Höhenlage an dieser Stelle schon so günstig, dass die Planung des Kreisverkehrs Bayernstraße/Augsburger Straße nicht eingeschränkt wird.

Der Vorentwurf ist als Anlage ebenfalls mit beigefügt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorliegenden Entwurf der EU-Bekanntmachung zu, sodass das Ausschreibungsverfahren planmäßig am 29.07.2021 gestartet werden kann.

Der Marktgemeinderat stimmt dem Umbau der Augsburger Straße mit Linksabbiegestreifen und kompakterer Einmündung grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis eine entsprechende Vereinbarung vorzubereiten.

Die Entwürfe zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses sollen bereits auf dem erweiterten Grundstückszuschnitt geplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.08.2021 10:53 Uhr