Antrag Errichtung von Photovoltaik-Anlagen; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2022 ö 7

Sachverhalt Bürger

Am 14.04.2022 ging per Email der oben bezeichnete Antrag der Fraktion Die Grünen beim Markt Kaufering ein (s. Anlage). 

Herr Strickstrock wird seinen Antrag in der Sitzung vorstellen und begründen.

Der Antrag wurde inzwischen verwaltungsintern und auch mit dem KUB besprochen und diskutiert. Die entsprechenden Stellungnahmen sind nachfolgend abgedruckt. 

Herr Bürgermeister Salzberger hat am 21.06.2022 beim 4. Unternehmertreffen bereits versucht, die Gewerbetreibenden für einen Photovoltaik-Ausbau zu motivieren.

1.        Stellungnahmen Bauamt nichttechnisch und technisch:
Der Markt Kaufering hat sich schon sehr früh - lange bevor von der jetzigen Klimawende und der Verknappung der Energie gesprochen wurde - bemüht, Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben. Zu nennen sind hier sowohl Dachanlagen als auch Freiflächenanlagen (Bauhof 39 kWp im Jahr 2006, Turnhalle Grundschule 46,6 kWp im Jahr 2007, Freifläche Höschläcker 3.2 MW im Jahr 2010, Freifläche Mahdau 3,5 MW im Jahr 2011, Kläranlage Kaufering 56 kWp+78 kWp im Jahr 2013, Kindergarten Don Bosco 9,1 kWp im Jahr 2020). 

Bei Neubauplanungen und Sanierungen gehört es inzwischen zum Standard des Marktes Kaufering, dass der Einsatz von Photovoltaikanlagen zum Eigenverbrauch des Gebäudes mitgeplant wird (z.B. Kindergarten Don Bosco, Sanierung Mittelschule, Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule, Sporthalle, Wohnungsbau Lechfeldwiesen V usw.). 

Im Bereich aller Planungsaufträge, die der Markt Kaufering vergibt, gehört die Planung einer PV-Anlage zum Eigenverbrauch zum Standardprogramm. Eine mögliche Batteriespeichernutzung wird aktuell vom KUB im Bereich der Sporthalle untersucht. Ansonsten werden alle Vorbereitungen getroffen, dass ein Batteriespeicher auch jederzeit nachgerüstet werden kann und die vorbereiteten Leitungsquerschnitte ausreichen. Im Bereich Lechfeldwiesen V kann durchaus auch über Mietermodelle nachgedacht werden.

Neue Anlagen werden derzeit rein zum Eigenverbrauch konzipiert, eine übermäßige Netzeinspeisung wird mangels Wirtschaftlichkeit nicht angestrebt. Seitens des technischen Bauamtes erfolgen Untersuchungen zu PV-Anlagen bei jeder Baumaßnahme automatisch und werden dem Marktgemeinderat je nach Planungsstand zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Da die PV-Anlagen im Markt Kaufering aus betrieblichen und steuerlichen Gründen immer auf die Kommunalwerke übertragen werden, könnte seitens der Kommunalwerke eine
Machbarkeitsstudie beauftragt werden, die alle gemeindlichen Gebäude und Vorhaben umfasst und auch ein Konzept für die sinnvolle Vermarktung des überschüssigen Stroms beinhaltet, bevor hier ohne return Kapazitäten aufgebaut werden. 

Die Behandlung des Themas „Photovoltaik“ im Einzelfall bei anstehenden Baumaßnahmen halten wir daher weiterhin für die zielführendste Lösung.

Mit dem Tool des Landkreises: https://www.solarkataster-lkr-landsberg.de/#s=borders steht inzwischen auch ein hervorragendes Wirtschaftlichkeitsberechnungstool für alle Bürger und auch Gewerbetreibenden des Marktes Kaufering zur Verfügung. Das könnte über die Homepage des Marktes Kaufering noch verlinkt werden.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die im Außenbereich als selbstständige Anlagen errichtet werden sollen, erfordert generell eine gemeindliche Bauleitplanung. Bei der Bauleitplanung sind Standortalternativen zu prüfen und die Auswahlentscheidung für einen Standort zu begründen.

Angesichts einer stark gestiegenen Zahl von Ansiedlungswünschen für Freiflächen-
Photovoltaikanlagen empfiehlt es sich für Gemeinden, städtebauliche Entwicklungskonzepte zu erarbeiten und zu beschließen. Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind diese bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen und ersetzen die Prüfung von Standortalternativen bei den jeweiligen Bauleitplanverfahren.

Sie bieten bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen damit sehr gute Steuerungsmöglichkeiten. Auf Basis einer Standortuntersuchung kann der Gemeinderat fundierte Entscheidungen über die Einleitung von Bauleitplanverfahren treffen, um die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf geeigneten Standorten zu schaffen. 

Ein entsprechendes Bauleitplanverfahren ist an die Ziele der Raumordnung (Landes- und
Regionalplanung) anzupassen, dabei ist vor allem die Frage nach der Vorbelastung des Standorts maßgeblich. In der Regel ist sowohl eine Flächennutzungsplanänderung als auch ein Bebauungsplan erforderlich.

Die Beurteilung von Agri-PV-Anlagen unterscheidet sich hinsichtlich des Planungsrechts nicht von reinen Freiflächen-PV-Anlagen. Sie bieten sich insbesondere an, wenn es sich um Grundstücke in der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs handelt, der den erzeugten Strom nutzt.

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum würde den Markt Kaufering bei der Ausarbeitung eines Standortkonzeptes für Freiflächen-PV-Anlagen unterstützen.

Vergleichbare Projekte wurden vom Planungsverband bereits für die Gemeinden Wörthsee, Denklingen, Bergkirchen, Putzbrunn sowie für die Stadt Ebersberg erstellt, weitere Konzepte sind derzeit in Arbeit.

Methodik/Vorgehensweise:
Das Untersuchungsgebiet umfasst in der Regel das gesamte Gemeindegebiet.
In einem ersten Schritt werden die Ausschlussflächen gekennzeichnet, in denen die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. In einem zweiten Schritt werden Bereiche ermittelt, in denen Restriktionen vorliegen und die sich daher nur bedingt für die Photovoltaik eignen. Diese Flächen würden nur dann einer näheren Prüfung unterzogen, wenn keinerlei andere Flächen zur Verfügung stünden. Mit dem Ausscheiden derartiger Flächen können diejenigen Flächen ermittelt werden, die für Photovoltaik-Freiflächenanlagen grundsätzlich geeignet sind. In einem dritten Schritt werden die Abstandsflächen zu schutzbedürftigen Bereichen wie Wohnbebauung oder Wald gekennzeichnet.

Die planerische Standortbewertung erfolgt nach Analyse umfassender Datengrundlagen unter Berücksichtigung der (planungs-) rechtlichen Voraussetzungen, wie Landesentwicklungsprogramm, Regionalplan, EEG). Ausgewertet wurden u.a. topografische Karten, Luftbilder, die Realnutzung, das Landschaftsentwicklungskonzept der Region München, kommunale Planungen wie der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan. Wichtige Datenquellen sind hierbei der Bayernatlas, der Umweltatlas, der Energieatlas Bayern und das FINweb+ des Landesamtes für Umwelt (LfU).

Es sollte daher der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum mit der Ausarbeitung eines Standortkonzeptes für Freiflächen PV-Anlagen (einschließlich Agri-PV-Anlagen) für das Gemeindegebiet Kaufering beauftragt werden.



2.        Stellungnahme KUB
Der KUB hat in seiner letzten Sitzung (28.04.2022) über den Antrag der Grünen diskutiert und ist einhellig zu folgender Stellungnahme gelangt. Prinzipiell unterstützen auch wir als KUB jede konkrete Idee mit regenerativer Energie (Sonne, Wind, Wasser) Strom / Wärme zu produzieren, um einerseits der Klimakrise entgegenzuwirken, aber auch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern (Kohle, Öl und Gas) zu vermindern. Dies ist gerade unter dem Eindruck des gerade tobenden Krieges in der Ukraine wichtiger denn je.

Allerdings vermissen wir in dem vorliegenden Antrag konkrete Handlungsempfehlungen, die auch unterfüttert sind mit Nutzungszweck und Finanzierungsplan (vergl. Solaranlage auf der Sporthalle). Eine Nutzung von kostbaren Flächen für die Solaranlagen, die wir in Kaufering für Wohnzwecke oder Erzeugung von Agrarprodukten dringend benötigen, muss gut überlegt sein. Bei Solaranlagen sollte man auf jeden Fall auch die Variante Agro-PV bei der Planung berücksichtigen, da dort die Stromerzeugung nur eine geringe Fläche belegt und die landwirtschaftliche Nutzung (z.B. zur Erzeugung von Getreide und Gemüse) weiterhin im Vordergrund steht. 

Um den Plänen der LENA e.V. gerecht zu werden müsste die Gemeinde Kaufering 3,6% der Gemeindefläche mit Freifeld-PV Anlagen ausstatten. Zum Vergleich: Im gesamten Landkreis wären es nur 0,7%. Um somit der Balance an Agrar/Wohnfläche vs. PV-Freifläche gerecht zu werden, ist ein landkreisübergreifender Austausch bzw. Strategie notwendig.

Auch eine stärkere Nutzung von Windenergie, z.B. durch vertikale Windgeneratoren, die man in bereits vorhandene Solarfelder integriert, wäre denkbar. Gerne können wir in unserer nächsten gemeinsamen Sitzung darüber berichten. 

Die Forderung nach PV-Anlagen auf Gebäudedächern und -fassaden unterstützen wir, insbesondere wenn der Fokus auf Eigenstromnutzung liegt. Besonders begrüßen wir die Einbeziehung der Kauferinger Gewerbebetriebe (z.B. Hilti, Netto, Rewe, ...), um auch deren Dächer sinnvoll zu nutzen. Auch kleine Anlagen können hier zeitnah wirtschaftlich sein, auch dann wenn sie nur einen Bruchteil des Bedarfes decken können. 

Nicht nur um die Brieftasche des Markt Kaufering zu schonen, sondern auch um der Strategie des Landkreises zu folgen, sollten solche Projekte auch unter Berücksichtigung von Bürgerbeteiligungsmodellen initiiert werden. (Siehe auch im Vortrag der Klimaschutzstelle des LRA, Fr. Ruprecht vom 31. März, Folie 11: Landkreis unterstützt Kommunen bei der Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen im Landkreis)

Batteriespeicher sehen wir derzeit aus wirtschaftlicher Sicht kritisch, entsprechende Vorrüstungen, die eine spätere Nachrüstung eines Speichers ermöglichen, sollten bei der Neuerrichtung einer PV-Anlage aber berücksichtigt werden, da zu erwarten steht, dass Speicher in absehbarer Zeit deutlich günstiger werden (getrieben durch die Automobilindustrie).

Insgesamt begrüßt der KUB Kaufering jegliche Absicht einer Gruppierung im Marktgemeinderat zu einer breiteren Integration regenerativer Energien in das gegenwärtige Energiekonzept sehr. Dabei sollte man aber nicht nach dem Prinzip Gießkanne vorgehen, sondern einzelne Maßnahmen konkret benennen und zeitnah umsetzen.


3.        Hinweis und Anregungen seitens der Kommunalwerke
Jede PV-Anlage würde – isoliert betrachtet – einen Betrieb gewerblicher Art darstellen. Da wir als KWK bereits einen BgA Stromerzeugung haben, muss eine weitere Stromerzeugungsanlage diesem BgA – also uns – zugeordnet werden. Eine Einspeisung stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar und unterliegt der Umsatzsteuer. Sollte
zusätzlich ein Eigenverbrauch durch eine Dachanlage z.B. durch die Liegenschaft erfolgen, wird dieser von den KWK an den Markt verkauft. Von daher liegt die Investition bei den KWK. Für 2022 sind keine Mittel eingeplant; für 2023 ff. können für mögliche Investitionen Gelder berücksichtigt werden.

Da der Flächenverbrauch durch Freiflächen-PV-Anlagen kritisch gesehen werden kann, wäre z.B. eine Agro-PV-Anlage in Kooperation mit Landwirten eine mögliche Lösung. Eine “Flächen-PV-Anlage“ im Bereich unseres Wasserschutzgebiets könnte helfen, die Nitratwerte im Trinkwasser weiter abzusenken.

Gewerbetreibende könnten ggf. im Rahmen anstehender Baugenehmigungen motiviert werden. Durch Zuschüsse des Markt Kaufering könnte ein weiterer Anreiz geschaffen werden.

Der Beschlussvorschlag wurde nach Diskussion in der Fraktionsvorbesprechung als tragfähige Kompromisslösung wie untenstehend umformuliert.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat möchte die Energiewende durch den Ausbau von erneuerbaren Energiequellen in Kaufering, aktiv mitgestalten und wünscht sich zum Thema einen workshop unter Einbeziehung der [Name], des KUB und der Kommunalwerke.

Zielrichtung des workshops soll sein, die mögliche Umsetzung von
- PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden
- Motivierungsanreizen für Kauferinger Betriebe und Gewerbetreibende
- Einsparpotential
zu diskutieren und Vorschläge für die Umsetzung zu formulieren.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum mit der Ausarbeitung eines Standortkonzepts für Freiflächen PV-Anlagen, einschließlich Agri-PV-Anlagen, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2022 10:41 Uhr