Förderung Plug-In Solaranlage / Minisolaranlage / Balkonsolaranlage - Beschluss (Top wurde am 14.09.2022 in Oktober-Sitzung verschoben)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.10.2022 ö 8

Sachverhalt Bürger

Grundsatzbeschluss über eine Förderung von Minisolaranlagen für Kauferinger Haushalte

Die Verwaltung schlägt eine Förderung für heimische Minisolaranlagen (PlugIn) vor.
Im Hinblick auf eine gute und sichere Versorgung mit Strom und eine Entlastung unserer Stromnetze möchte der Markt Kaufering Fördermöglichkeiten bieten, privat und unmittelbar Strom für den Eigenverbrauch zu produzieren.
Gefördert werden sollen alle Kauferinger Bürger (Meldeadresse, 1. Wohnsitz) bei der Anschaffung einer solchen Anlage.

Eine 600 Watt PlugIn Solaranlage kostet ca. 600 - 800 Euro.
Diese hat einen Jahresertrag von ca. 620 kWh.
Dies trägt zur Entlastung der Stromnetze bei. Zudem ergibt sich eine Einsparungsmöglichkeit in Höhe von 80 - 180 Euro pro Jahr (je nach Stromtarif) für den Haushalt. 

Rahmenbedingungen:
  • Fördertopf: 12.000 Euro für 2022
  • Zuschussförderung pro Haushalt und/oder Person: 50%, maximal jedoch 200 Euro
  • Max. Leistung: 600W pro Haushalt und/oder Person
  • Förderungsempfänger: Eigentümer und Mieter mit Einverständnis des Vermieters
  • Antragsberechtigt: Jeder Haushalt, jede Person aber nur einmal
  • Bindungsfrist: 5 Jahre, in denen die Anlage nicht veräußert werden darf
  • Rechtliche Zulässigkeit (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Denkmalrecht, usw.) muss gewahrt sein
Hinweis:
Das EEG schreibt in Deutschland vor, dass Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihrer produzierten Energie ins Stromnetz einspeisen dürfen. Obwohl Mini-Solaranlagen mit 600 Watt nur einen Bruchteil der produzierten Energie ins Netz einspeisen, gilt das Gesetz auch für solche Anlagen.
Hilfsweise müsste beim Betrieb eines PlugIn Solaranlage eine smarte Steckdose verwendet werden, die den Verbrauch und den „eingespeisten Strom“ misst (Home Control Steckdose). Damit kann man nachweisen, dass man die Vorgaben des EEG einhält (was jeder Haushalt schafft aufgrund der Standardverbraucher wie Router, Kühlschrank, Standby-Geräte usw.). Eine Änderung dieser Vorgabe zum 01.01.2023 ist geplant.

Eine soziale Komponente (Gehaltsgrenze) sieht die Verwaltung aus mehreren Gründen kritisch:
  • Ungleichbehandlung im Rahmen der Anschaffung von Kleingeräten, die im Grunde bezahlbar sind – rechtlich sehr kritisch im Sinne der Gleichbehandlung zu sehen
  • Soziale Komponenten finden sich in derart kleinen Förderungen nicht (vgl. Stadt Erlangen, Markt Dießen, „Klimabonus für Haushaltsgeräte“ - Landkreis LL,…)
  • Personelle Ressourcen zur Bearbeitung der Förderanträge
  • Das System wird unnötig verkompliziert, wo doch ein schnelles und einfaches Handeln sinnvoll und notwendig wäre
  • Erhebung von Finanzdaten durch Einkommenssteuerbescheid - Datenschutz

Eine Energieberatung ist absolut sinnvoll, bei einer solch kleinen Maßnahme hält die Verwaltung diese aber für nicht notwendig, sondern empfehlenswert.
Die Beratung im Markt Kaufering durch eza findet nur alle 2 Wochen telefonisch statt, die Termine sind zudem bis in den November hinein ausgebucht.

Der Klima- und Umweltschutzbeirat des Marktes Kaufering wurde in diese Angelegenheit involviert und befürwortet die Maßnahme: „Sie [die Förderung] liefert einen Anreiz für unentschlossene Eigentümer aber auch für Mieter einen Einstieg in die eigene Stromproduktion zu wagen. Diese Maßnahme ist angesichts der Krise am Energiemarkt ein wichtiges Signal.

Es soll folgender Grundsatzbeschluss gefasst werden:

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beschließt die Förderung von sog. PlugIn Solaranlagen (Minisolaranlagen für den Balkon) für Kauferinger Haushalte. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechend den oben festgehaltenen Parametern Richtlinie (Entwurf im Anhang) zu erlassen und das Förderverfahren alsbald als möglich durchzuführen.
Wenn Fördertopf ausgeschöpft ist, ist die Maßnahme für das Kalenderjahr beendet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.12.2022 13:33 Uhr