Kommunalwerke - Regenerative Energien; Fernwärmeleitung Augsburger Straße / Viktor-Frankl-Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 12.07.2023 ö 10

Sachverhalt Bürger

Am 29.06.2023 ging folgender Antrag von Herrn Marktgemeinderat Wasserle per Email bei Herrn Bürgermeister Salzberger ein:

„zu dem Punkt Fernwärmeleitung unter der Kreuzung LL 22/ LL 20 stelle ich hiermit wie besprochen folgenden Antrag: 

Es soll der Einbau einer Fernwärmeleitung (Vor- und Rücklauf) durch die Kommunalwerke Kaufering zur Querung der LL 22 im Rahmen der momentan stattfindenden Baumaßnahmen erfolgen. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt der Kommunalwerke Kaufering im laufenden Haushaltsjahr vorhanden.


Begründung für die erneute Behandlung des Themas:
Hier haben sich seit der Entscheidung im Marktgemeinderat im April zu den ursprünglich vorgesehenen Leerrohren die Rahmenbedingungen geändert. Durch die Notwendigkeit einer Wärmeplanung, die der Gesetzgeber allen Kommunen auferlegen möchte, und dem zu erwartenden höheren Bedarf von Fernwärme sowohl durch Privathaushalte als auch Gewerbetreibende, ist es zwingend erforderlich die Chance, die sich aus den Baumaßnahmen ergibt zu nutzen. Es ist für den Markt Kaufering bzw. die Kommunalwerke wesentlich günstiger, wenn die Fernwärmeleitung im Zuge der Sanierungsarbeiten der Kreuzung verlegt werden, als diese in den kommenden Jahren separat zu veranlassen. Zudem müsste eine jetzt neu erstellte Straße innerhalb kurzer Zeit wieder aufgegraben werden. Neben den höheren Kosten, die dann entstehen würden, sieht man an der momentanen Verkehrsbelastung für die umliegenden Straßen, wie wichtig es ist die Maßnahme jetzt umzusetzen. 

Der Bedarf an Fernwärme ist im Gewerbegebiet Viktor-Frankl-Straße vorhanden und soll nach dem Abschluss der Bauarbeiten und in Abstimmung mit der Kapazitätsplanung im Heizkraftwerk über 2026 hinaus ermittelt werden. Durch die Verlegung der Fernwärmeleitung unter der LL 22 schaffen wir dafür die Möglichkeit. Daher bitte ich um Zustimmung für den Antrag.“

-Herr Wasserle stellt seinen Antrag kurz selbst vor-

Zuletzt am 19.04.2023 wurde das Thema im Marktgemeinderat behandelt und der Einbau von Leerrohren mehrheitlich abgelehnt. Nun soll das Thema erneut behandelt werden mit dem Unterschied, dass anstelle der Leerrohre gleich die Heizungsrohre verlegt werden sollen. 
In Anbetracht der Entwicklungen der letzten Tage wird es sehr sinnvoll sein, das Fernwärmenetz soweit vorzubereiten, dass das Gewerbegebiet angeschlossen werden könnte. Voraussetzung sollte eine zügige Wärmeplanung sein, sodass die Rohre nicht über einen langen Zeitraum im Boden verbleiben müssen und dadurch ggf. unbrauchbar werden. 

Es ist inzwischen eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die sich mit den Themen Ausbau des Heizkraftwerks mit einer weiteren Hackschnitzelfeuerung, Erweiterung der Anlage um eine biomethanversorgte Kesselanlage, Betrieb von Sole-, Wasser- oder Luftwärmepumpen und der möglichen Nutzung geothermischer Anlagen beschäftigt.

Es ist zwar so, dass es ohne eine fundierte Netzplanung schwierig ist, eine Dimensionierung vorzunehmen. Aus unserer Erfahrung der letzten Jahrzehnte und Vorplanungen aus vergangenen Jahren wird voraussichtlich eine Leitung 2 x DN 150 (Vor- und Rücklauf) notwendig werden. Die Außendurchmesser der Kunststoffmantelrohre, in Kaufering Rohre der Fa. [Name], betragen in diesem Fall 315 mm. 

Grundlage der Planung bleibt dieselbe Trasse, die auch für die Leerrohr-Variante (s. beigefügter Lageplan) vorgesehen war. Die Querungslänge beträgt rd. 25 m. Es würden dann nach derzeitigem Kenntnisstand in etwa die gleichen Kosten wie damals zugrunde gelegt werden müssen, d.h. rd. 95.000 € brutto. 

Zusammen mit dem planenden Ingenieurbüro und der Baufirma wird auf dieser Basis gerade ein Angebot ausgearbeitet und versucht die zusätzlich dringend benötigten Firmen [Name] und eine Montagefirma für die Rohre zu gewinnen. Bei der Ausführung muss insbesondere berücksichtigt werden, wie die Rohrleitungen im Untergrund gegen Verwitterung geschützt werden können. Im besten Fall liegt das Angebot bis zur Sitzung vor.

Weiterhin besteht ein Zeitrisiko, das zu Behinderungen auf der Baustelle aufgrund von Lieferzeiten und Verfügbarkeit von Fachpersonal (Fa. [Name]) führen kann. In diesem Fall würden etwaige Kosten den Kommunalwerken in Rechnung gestellt werden.

Nichtsdestotrotz würde die Verwaltung inzwischen das Vorhaben befürworten, zumal die Finanzierung aus im Jahr 2023 nicht mehr benötigten Mitteln sichergestellt ist. 

Beschluss Bürger

Die Kommunalwerke werden beauftragt, nach Vorliegen eines entsprechenden Angebotes, den Auftrag mit einer maximalen Überschreitung von 15 % der geschätzten Kosten zu beauftragen. Haushaltsmittel liegen in ausreichender Höhe vor (s. Deckungsvorschlag).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8

Datenstand vom 11.08.2023 09:21 Uhr