Die Verwaltung wird beauftragt, zu den beiden gegenständlichen Wasserrechtsverfahren die nachfolgende Stellungnahme abzugeben:
„Der Markt Kaufering nimmt zu den vorliegenden Wasserrechtsverfahren
A) „Ableiten von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken aus der Quelle Haltenberg für die öffentliche Wasserversorgung des Gutbetriebs Christian Thyssen und des Naturfreundehauses „Oskar-Weinert-Haus“
und
B) „Neuausweisung des Wasserschutzgebietes für die Quellfassungsanlage Haltenberg des Gutbetriebs Christian Thyssen im Markt Kaufering und der Gemeinde Scheuring Landkreis Landsberg am Lech“
wie folgt Stellung:
1. Der Markt Kaufering wird durch die vorliegenden Verfahren in seiner Planungshoheit massiv eingeschränkt. Die Flächenressourcen des Marktes Kaufering sind aufgrund der Gebietsfläche von insgesamt ca. 17 km² mit einem hohen Anteil von ca. 22 % für Siedlungs- und Verkehrsflächen, sowie anderen übergeordneten natur- und landschaftliche Vorgaben, per se schon begrenzt. Weitere Einschränkungen durch „Dritte“, die nicht in Zusammenhang mit der Daseinsvorsorge der Kauferinger Bevölkerung stehen, sind unter keinen Umständen hinnehmbar.
a) Das Areal ist bei einer Änderung der Rahmenbedingungen nach derzeitigem Kenntnisstand der einzig mögliche Standort für Windkraftanlagen, eine Realisierung wäre bei einer Ausweisung eines Wasserschutzgebietes auch künftig nicht mehr möglich.
b) Die Wasserversorgung des Marktes Kaufering wird aktuell durch die bestehende Trinkwasserversorgung „St. Leonhard“ sichergestellt. Derzeit wird durch ein Fachbüro die zukünftige Entwicklung und Sicherung der Wasserversorgung geprüft. Je nach Ergebnis könnte die Ausweisung eines zweiten Wasserschutzgebietes für die Versorgung von Kaufering notwendig werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses zweite Wasserschutzgebiet aufgrund der Untersuchungsergebnisse an anderer Stelle und somit zusätzlich zu dem jetzt geplanten Wasserschutzgebiet geplant werden muss. Damit würde durch insgesamt drei Wasserschutzgebiete auf dem Gemeindegebiet von Kaufering, mit den sich daraus ergebenden Einschränkungen, eine hohe Belastung für die betroffenen Grundstückseigentümer/Land- und Forstwirte entstehen.
Für die Land- und Forstwirtschaft würden sich die Flächen ohne zusätzliche Einschränkungen durch Wasserschutzgebiete drastisch reduzieren.
Der Markt Kaufering müsste dies bei künftigen Überplanungen in Zusammenhang mit der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes in seinen Abwägungsentscheidungen entsprechend berücksichtigen, was den Planungsprozess zusätzlich erschwert.
Der Markt Kaufering sieht es als vorrangig an, dass zunächst die Sicherung der Wasserversorgung des Marktes Kaufering geklärt wird, bevor große Flächen für ein Wasserschutzgebiet, dass den Wasserbedarf eines kleinen Siedlungsareals auf dem Gemeindegebiet von Scheuring dient, überplant werden.
2. Aus den vorliegenden Antragsunterlagen ergibt sich, dass der Ausweisung des Wasserschutzgebietes „Haltenberg“ der Wasserversorgung von ca. 20 versorgenden Personen dient. Lt. Antragsunterlagen wird die alternativ mögliche Anschlussleitung an die öffentliche Trinkwasserversorgung als aufwendig und teuer beschrieben und somit nicht weiterverfolgt.
Aus Sicht des Marktes Kaufering ist die Verhältnismäßigkeit der vorliegenden Planungen nicht gegeben, da es nicht gerechtfertigt ist, eine kostengünstige Lösung zur Realisierung von privaten baulichen Entwicklungen zu Lasten einer Vielzahl von betroffenen Grundstückseigentümer zu verfolgen.
3. Hinsichtlich § 7 der Wasserschutzgebietsverordnung verlangt der Markt Kaufering unabhängig von hier genannten Ausführungen eine Klarstellung, dass ausschließlich der in § 10 genannte Begünstigte alle Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen zu erbringen hat.
Seitens des Marktes Kaufering können die beiden gegenständlichen Wasserrechtsverfahren aus den o. g. Aspekten keinesfalls befürwortet werden, den Anträgen wird somit nicht zugestimmt.“