Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der "18. Änderung des Flächennutzungsplanes" und Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Holzmann Fl.Nr. 1162; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.03.2024 ö beschliessend 12

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Hurlach hat in der Sitzung am 14.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Holzmann Fl.Nr. 1162 sowie die „18. Änderung des Flächennutzungsplanes“ beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.


Plangebiet:



Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hurlach unter nachfolgendem Link eingestellt:


Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering.

In Bezug auf die Einspeisung, bzw. einen möglichen Anschluss werden in den vorliegenden Unterlagen keine Aussagen getroffen.

Vorsorglich sollten seitens des Marktes Kaufering Einwendungen gegen einen eventuell geplanten Anschluss, bzw. Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering vorgebracht werden.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Holzmann Fl.Nr. 1162“ sowie der „18. Änderung des Flächennutzungsplanes“ folgende Stellungnahme abzugeben:

„Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Holzmann Fl.Nr. 1162“ sowie der „18. Änderung des Flächennutzungsplanes“ wie folgt Stellung:

Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering. Die Belange des Marktes Kauferings sind nach derzeitigem Kenntnisstand somit zunächst nicht berührt.

Vorsorglich möchte der Markt Kaufering jedoch bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung darauf hinweisen, dass in Zusammenhang mit der gegenständlichen Solaranlage einem Anschluss, bzw. einer Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering nicht zugestimmt wird.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 08:52 Uhr