Neues Mitglied für den Seniorenbeirat - Berufung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 10.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Nach § 4 Abs. 2 der „Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Kaufering“ ist der Marktgemeinderat zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Seniorenbeirates.
Folgende Personen wurde bisher gewählt:
§ 4 Zusammensetzung und Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates
(1) Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Seniorenbeirat setzt sich aus mindestens 10 Mitgliedern zusammen:
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a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden, und Institutionen mit seniorenspezifischem Bezug (z.B. Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.)
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b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.
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Dr. Börries Graf zu Castell (Förderverein)
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Harald Goos
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Günther Honel (Seniorenstift)
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Ulrich Weiss
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Hanna Rulf (Hospiz- und Palliativverein)
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Rainer Mundt
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Dr, Hartmut von Schnurbein (evang Kirche)
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Frau Irmgard Seese hat sich bereit erklärt, den Beirat als tatkräftiges Mitglied zu unterstützen. Frau Seese ist Sozialpädagogin, 1952 in Bonn geboren, war lange Zeit Leitung eines Kinderhauses und wohnt seit 2017 in Kaufering.
Öffentliche Wahl in Ordnung, per Handzeichen?
Durchführung der Wahl
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beruft Frau Seese nach ihrer Wahl durch den Marktgemeinderat in den Seniorenbeirat bis zum Ende der Wahlperiode, Ende August 2026.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2024 09:37 Uhr