Anlage eines Wirtschaftsweges beim Heizkraftwerk und Waldausgleich; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 15.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Beim Ausbau des Kreuzungsbereiches Kreisstrasse LL22 mit LL20 wurde der landwirtschaftliche Verkehr nicht berücksichtigt, sodass die Landwirte weder auf der Ostseite noch auf der Westseite über die Radwege zu Ihren Feldern fahren konnten.
Im Bereich der Shell-Tankstelle wurde diese Zufahrtsmöglichkeit wieder mittels einer Befestigung mit Rasengittersteinen hergestellt. Auf der Westseite ist dies bisher noch nicht gelungen.
Am 13.03.2024 wurde in einem Ortstermin festgelegt, dass im Bereich einer bestehenden Rückegasse durch den Klimaschutzwald am Heizwerk ein Feldweg angelegt werden soll, der diese Möglichkeit wieder schafft (s. Lageplan). Die Kosten würden sich der Landkreis und der Markt Kaufering teilen.
Die Herstellungskosten in Höhe von rd. 20.000 € hätten verwaltungsseitig im Haushalt 2024 getragen werden können. Alle Alternativen um und durch das Gebiet der Kleingartenanlage wurden mangels Befahrbarkeit aufgrund permanent parkender Fahrzeuge seitens der Landwirte abgelehnt. Eine direkte Zufahrt über den Kreuzungsbereich ist sicherheitstechnisch undenkbar.
Bei der Vorbereitung und weiteren Abstimmung mit dem Forstamt wurde uns dann mitgeteilt, dass dafür eine Rodungserlaubnis beantragt werden muss und aufgrund der zusätzlichen Zerstückelung des Heizwerkwaldes und der künftigen Verkehrssicherung die Waldeigenschaft nicht mehr gegeben ist und ein Ausgleich für die rd. 4.000m² große Fläche des Klimaschutzwaldes geschaffen werden muss. Dieser Ausgleich in Höhe von rd. 1 ha sollte im Bereich der ehemaligen Pappelkultur erfolgen.
Da der geplante Klimaschutzwald aber auf das Ökokonto gebucht werden soll, musste eine andere Lösung überlegt werden. Auf Anregung von Herrn MGR [Name] wurde ein neuer Plan entwickelt (s. Anlage), der einen nur minimalen Eingriff im Bereich des Klimaschutzwaldes erfordert. Dazu fand am 05.12.2024 ein Gespräch mit Herr [Name] vom Forstamt im Rathaus statt.
Im Ergebnis konnte der benötigte Ausgleich auf rd. 2.000 m² Klimaschutzwald beschränkt werden. Der Ausgleich ist auch aufgrund des nicht vorhandenen Waldes im Bereich der „Hilti“-Brunnen notwendig.
Der Umfang der Maßnahme liegt kostentechnisch eigentlich im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, wird aber aufgrund der öffentlichen Wirkung im Straßenraum beschlussmäßig im Gremium behandelt.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat befürwortet die Planung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten für die Feldzufahrt durchzuführen und die notwendigen Vergaben sowohl für die Bauarbeiten zur Erstellung des Weges als auch die Pflanzarbeiten zum Herrichten der Ausgleichsfläche nach Genehmigung des Haushaltes für 2025 durchführen zu lassen. Der Radweg soll zukünftig für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und bzgl. der Widmung vom Straßenbaulastträger angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.02.2025 10:27 Uhr