Die Vorbereitungen zur barrierefreien Umrüstung des Bahnhofs Kaufering durch die DB Station & Service AG laufen derzeit auf Hochtouren. Mit täglich rd. 6000 Zugreisenden wurde der Bahnhof Kaufering nun endlich als verkehrswichtiger Bahnhof mit in das Ausbauprogramm aufgenommen.
Vorausgegangen war eine langjährige politische Auseinandersetzung auf Landesebene, unterstützt durch eine Petition der GAL an den Bayerischen Landtag im November 2011 und zuletzt unterstützt durch eine Unterschriftenaktion der Kauferinger SPD mit dem Sozialverband VDK im Juli 2015 samt Ortsbesichtigung durch den SPD-Landtagsabgeordneten [Name].
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 10.09.2008 wurde festgelegt, dass der Markt Kaufering für einen barrierefreien Zugang auf der Nordseite („Rampe“) mit Bau von Aufzügen (bei Gleis 2/3 und 4/5) und einer Fahrradabstellanlage Zuwendungen und den vorzeitigen Baubeginn beantragt. Damals gab es seitens der Bahn keinerlei Bauabsichten.
Im anschließenden Zuwendungsverfahren nach GVFG und FAG wurden die Aufzüge als nicht zuwendungsfähig gestrichen, da die Kommune im Bereich der Gleise aufgrund der alleinigen Zuständigkeit der DB Station & Service AG keine Zuwendungen beantragen kann.
Für die Zuwegung auf der Nordseite sieht die Regierung v. OBB. durchaus die Kommune in der Verantwortung und hat daher entsprechende Zuwendungen gewährt.
Ob es sich beim Bau der Rampe oder nur eines Aufzuges, wie zuletzt von der GAL in der Sitzung vom 13.06.2012 gefordert, trotzdem um eine rein freiwillige und daher „unnötige“ Leistung der Kommune handelt, kann zwar diskutiert werden, stellt sich aber in Kaufering aufgrund der vorhandenen Vertragslage mit der DB Station & Service AG anders dar.
Alle derzeitigen Planungen basieren im Vertrauen auf den Bau- und Finanzierungsvertrag zur Verbesserung der Zugangsverhältnisse zur Bahnsteigunterführung, zum Neubau einer Toilettenanlage und Erweiterung der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Kaufering vom April 2003 (s. Anlage 1). Der Vertrag ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Rechtsfolgen einer vorzeitigen Kündigung sind in § 13 (Vertragsdauer) geregelt. Hier können Ausgleichszahlungen und ggf. der Rückbau der WC-Anlage samt Fahrradabstellanlagen fällig werden.
Seitens des Marktes Kaufering wird das Thema „Barrierefreier Ausbau des Bahnhofs Kaufering“ immer wieder kontrovers diskutiert, zuletzt im Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt am 25.01.2017. Hier wurden jeder Fraktion umfangreiche Unterlagen zum bisherigen Verlauf der Planungen und der Rechts- und Beschlusslage zur Verfügung gestellt. Die Kenntnis der Inhalte kann daher vorausgesetzt werden.
Inzwischen hat am 21.02.2017 ein weiteres Treffen mit den für die Umrüstung des Bahnhofs Kaufering zuständigen Vertretern der DB Station & Service AG stattgefunden. Die DB Station & Service AG befindet sich derzeit in der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens beim Eisenbahnbundesamt, das im Herbst 2017 eingereicht werden soll. Durch das rund 1 Jahr dauernde Genehmigungsverfahren, ggf. noch Planfeststellungsverfahren (Reg. v. OBB), kann die Baugenehmigung in der 1. Hälfte 2019 letztendlich vorliegen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Fertigstellung der Baumaßnahmen bis Ende 2021 erfolgen wird.
Im Genehmigungsverfahren werden auch die teilweise auf Bahngrund befindlichen Bauteile des Marktes Kaufering einbezogen. Diese sind sowohl die bereits realisierten Maßnahmen WC-Anlage und Doppelstockparker als auch die noch folgenden Maßnahmen Rampe bzw. Aufzug und Fahrradabstellanlagen. Für die Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens wird jetzt ein Grundsatzbeschluss des Marktes Kaufering notwendig.
Seitens der Bahn ist eine Bahnsteighöhe von 76 cm bei Gleis 1,2,3 und 55 cm bei Gleis 4,5 (optional 76 cm) vorgesehen. Aufzüge entstehen bei Gleis 2,3 und 4,5. Falls die aktuellen Fahrgastzahlen es erfordern, werden ggf. beidseitige Treppenaufgänge entstehen (s. Anlage 5).
Beim Markt Kaufering ist gemäß gültiger Beschlusslage (s. oben) der Neubau einer Rampe und der Neubau von modernen B&R-Anlagen (Fahrradabstellern) geplant. Einige P&R-Plätze, B&R-Plätze und das neue WC wurden in den Jahren 2009 - 2016 bereits erstellt.
Für diese Maßnahmen gibt es einen Förderbescheid vom September 2008. Von der Reg. v. OBB. wurde uns inzwischen eine letzte Frist bis zum 01.07.2017 gesetzt, um den Verwendungsnachweis für unsere bisherigen Maßnahmen und ggf. eine Tektur der Planung einzureichen. Falls die Grundzüge der Planungen geändert werden sollen, wird der Zuwendungsbescheid vor. endgültig aufgehoben.
Da die Planung des Marktes Kaufering bereits fast 10 Jahre zurückliegt (s. Anlage 2), ist es geboten, die damalige Planung nochmal gründlich zu prüfen und zu überarbeiten, sodass ein schlüssiges Gesamtkonzept entsteht. Dabei sollen folgende Aspekte näher untersucht werden:
- Prüfung von Einsparpotentialen bei überwiegendem Verzicht von Ingenieurbauwerken beim Bau der Rampe (Planung natürlicher Böschungen oder übersteile begrünte Böschungskonstruktionen z.B. TensarTech Gün SG mit 45°-70° Frontneigung)
- ggf. Verzicht auf Treppenbauwerk bei Brücke
- Überarbeitung der geplanten Fahrradabstellanlagen als Doppelstockparker => geringerer Flächenbedarf zugunsten natürlicher Rampenböschungen
- Berücksichtigung der Aspekte des ÖPNV und Entwicklung eines neuen Bushaltestellenkonzeptes (s. Anlage 3a und b), auch Berücksichtigung AST
- Anlage einer Fußgängerrampe auf der Bahnhofsüdseite (Beispielbilder s. Anlage 4)
- Erweiterung Fahrradabstellanlagen auf der Südseite (die Idee ist, das vorhandene Dach am Treppenabgang Süd um rd. 30 cm anzuheben, um durch eine doppelstöckige Fahrradabstellanlage rd. 25 weitere Radeinstellungen unterbringen zu können)
- (ein weiterer Ausbau der Parkanlagen P&R auf der Südseite ist derzeit aus Kostengründen zurückgestellt)
Für die Planungsteile Rampe, WC und Fahrradabstellanlagen ist es sinnvoll und notwendig, das für die DB Station & Service tätige Ingenieurbüro BPR aus Halle/Saale stufenweise auf Basis der HOAI zu beauftragen, damit das Genehmigungsverfahren und der Bauablauf verzögerungsfrei und komplikationslos stattfinden kann.
Alternativ zum Bau einer Rampe könnte bei Gleis 1, falls vom Marktgemeinderat gewünscht, auch ein Aufzug entstehen, der nach jetziger Vertragslage vom Markt Kaufering getragen werden müsste. Seitens der DB Station & Service AG wurde dieser Aufzug bereits als Planungsvariante in die Plangenehmigung mit aufgenommen. Bei näherer Betrachtung der Bau- und Betriebskosten in einem Zeitraum von 25 Jahren (s. unten) wird allerdings schnell klar, dass der Bau eines Aufzuges neben sonstiger Einschränkungen als technische Anlage nach Bahnstandard (z.B. Kapazität, Ausfallrisiko / Überwachung, Aufschaltung Notrufsystem, Klärung rechtliche Situation usw.) nicht wirtschaftlich darstellbar ist.
Nach Angabe der DB Station & Service AG liegen die Herstellungskosten eines Aufzuges bei rd. 500.000 € zzgl. Planungskosten. Die von uns ermittelten Kosten im Jahr 2008 lagen für einen Aufzug bei rd. 275.000 €. Aufgrund der einfacheren Verhältnisse bei Gleis 1 dürften die tatsächlichen Kosten jetzt wohl bei rd. 400.000 € liegen, die wir hier als Grobkostenschätzung zugrunde legen. Die Betriebskosten der Aufzuganlage sind den Angaben der DB Station & Service AG entnommen. Für das Rampenbauwerk wird die Kostenberechnung aus dem Jahr 2008 zugrunde gelegt. Dabei wir davon ausgegangen, dass durch Einsparungen im Bereich der Ingenieurbauwerke der damals kalkulierte Betrag eingehalten werden kann.
In den Betriebskosten für den Aufzug sind Kosten für Inspektion/Wartung, Bereitschaft/Entstörung, Vandalismus, Telekommunikation, Strom, Reinigung und sonstige Betreiberleistungen enthalten. Die Betriebskosten der Rampe umfassen Stromkosten für Beleuchtung und Ansätze für Bauhofleistungen, die von unserem KSB erbracht werden.
Kostengegenüberstellung für einen Zeitraum von 25 Jahren:
|
Aufzug bei Gleis 1
|
Rampenbauwerk
|
|
|
|
Herstellungskosten
|
400.000 €
|
500.000 €
|
Zuwendungen
|
-200.000 € (rd. 50 %)
|
-250.000 € (rd. 50 %)
|
Betriebskosten
|
250.000 € (25x10000€/a)
|
50.000 € (25*2000€/a)
|
Technische Instandsetzung
|
136.000 € (15 Jahren)
|
0
|
Technische Instandsetzung
|
90.667 € (Anteil f. 10 Jahre)
|
0
|
Deckschichterneuerung und sonst. Arbeiten
|
0
|
20.000 €
|
|
|
|
Kosten für 25 Jahre
|
rd. 676.667 €
|
rd. 320.000 €
|
Nach Erneuerung der Deckschicht und sonstiger Schönheitsreparaturen kann im Bereich der Rampe im Regelfall von einer weiteren Lebensdauer von 20 Jahren ausgegangen werden, die ohne größere Erhaltungsaufwendungen auskommt. Ggf. muss in diesem Zeitraum die Beleuchtungsanlage modernisiert werden. Somit ist die Anlage der Rampe einem Aufzug aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen.
Da das Thema „Barrierefreiheit“ nicht nur die Eigenschaft „behindertengerecht“ umfasst, hat sich auch der ADFC mit dem KV Vorsitzenden und Kauferinger Bürger [Name] in seiner Stellungnahme vom März 2017 intensiv mit dem Thema beschäftigt. Der ADFC befürwortet den Bau der Rampe auf der Nordseite und die vorgesehenen Maßnahmen auf der Südseite ausdrücklich. Er warnt davor, die Durchlässigkeit zwischen der Nord- und Südseite des Bahnhofs Kaufering zu verhindern und somit den nicht motorisierten Verkehr weiter einzuschränken:
„Die Rampe auf der Nordseite und eine flache Schieberampe auf der Südseite würden das Problem lösen. Wir müssen diese Chance am Bahnhof Kaufering jetzt nutzen.“
(entnommen aus der Stellungnahme des ADFC vom März 2017)
Die Stellungnahme wurde den Marktgemeinderäten von [Name] bereits übermittelt und kann somit als bekannt vorausgesetzt werden.