Stellplatzsatzung, Zuständigkeit für die Erteilung von Abweichungen, Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

In Zusammenhang mit dem Erlass der gemeindlichen Stellplatzsatzung wurde im Gremium auch das Thema „Abweichungen von der Stellplatzsatzung“, bzw. die Zuständigkeit für diese Entscheidung diskutiert.
Ergebnis dieser Diskussion war, dass nicht die Verwaltung über diese Abweichungen entscheidet, sondern der Gemeinderat.

Dementsprechend trifft die gemeindliche Stellplatzsatzung vom 08.07.2015 unter § 7 folgende Festlegung:

Da diese Anträge in der Regel im Zusammenhang mit Bauanträgen gestellt werden und die Behandlung von Bauanträgen lt. der gemeindlichen Geschäftsordnung in die Zuständigkeit des Bauauschusses fällt, schlägt die Verwaltung vor, den § 7 dahingehend auszulegen, dass der Bauausschuss für die Zulassung von Abweichungen von der Stellplatzsatzung zuständig ist.
Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Zuständigkeit mit der Erteilung von Befreiungen von Festsetzungen der gemeindlichen Bebauungspläne vergleichbar.

Beschluss Bürger

Der Gemeinderat beschließt, dass Anträge auf Abweichungen von der Stellplatzsatzung künftig durch den Bauausschuss beschlussmäßig behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Datenstand vom 13.10.2017 08:50 Uhr