Aufstellung des Bebauungsplanes 2. Änderung "Kolpingstraße Teil II", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 13.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2017 den Beschluss gefasst, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße Teil II“ in beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.01.2017 bekannt gemacht.
Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 06.02.2017. bis einschl. 21.02.2017 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.
Zwischenzeitlich wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt und das Ergebnis in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.
Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße Teil II“ wird einem bestehenden Betrieb die Einrichtung eines Backshops im Bereich SO 1 - Lebensmittelhandel ermöglicht.
Hierzu wird die für Lager- und Sozialräume zulässige Fläche von 250 m² auf 535 m² erhöht.
Für das Verfahren „2. Änderung Bebauungsplan Kolpingstraße Teil II“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung.
Beschluss Bürger
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung Kolpingstraße Teil II“ in der Fassung vom 18.08.2017 wird vom Marktgemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Verfahrens nach § 13 a BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1
Datenstand vom 23.02.2018 10:34 Uhr