Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und Andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 09.05.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Kaufering) | Sitzung des Marktgemeinderates | 09.05.2018 | ö | beschliessend | 8 |
Sachverhalt Bürger
Für die freiwillige Feuerwehr des Marktes Kaufering wurde ein neues Fahrzeug vom Typ HLF 20 beschafft.
Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Streckenkosten und der Ausrückekosten in die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren aufzunehmen.
Die Verwaltung bittet daher um Beschlussfassung über folgende Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren:
Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Der Markt Kaufering erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Änderungssatzung
In der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Kaufering vom 09.06.2016, zuletzt geändert am 08.03.2017, werden in den Abschnitten 1. (Streckenkosten) und 2. (Ausrückekosten) folgende Kostensätze ergänzt:
- Streckenkosten
j) HLF 20 16,94 € - Ausrückekosten
j) HLF 20 215,96 €
Diese Satzung tritt am 01.06.2018 in Kraft.
Kaufering, ………………
Markt Kaufering
Bärbel Wagener-Bühler
1.Bürgermeisterin
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt die im Sachverhalt vorgestellte Änderungssatzung zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Die Satzung soll zum 01.06.2018 in Kraft treten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.08.2018 07:34 Uhr