Bebauungsplan Kirchberg-Nord, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat am 15.01.2014 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kirchberg-Nord“ gefasst, mit dem Ziel den dörflichen Charakter zu erhalten.

Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen getroffen werden.
Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen, sowie die bauliche Gestaltung der einzelnen Bauräume.

Weiterhin wurde in der MGR Sitzung vom 05.07.2017 der Rahmenplan Kaufering-Dorf beschlossen. Hier wurden im gesamten Geltungsbereich des Rahmenplanes allgemeinen Leitlinien und besondere Leitlinien für die Teilbereiche festgelegt.

Auf dieser Grundlage wurde ein Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“ erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 22.03.2018 beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Zeit vom 09.05. - 12.06.2018 durchgeführt.

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt am 12.09.2018 wurden die während dieses Auslegungszeitraums eingegangenen Einwendungen/Stellungnahmen gegliedert nach „Themenkomplexen“ vorgestellt, diese Informationen wurden als maßgebliches Abwägungsmaterial entsprechend berücksichtigt und diskutiert. Das Ergebnis, bzw. die sich daraus ergebenden Hinweise und Änderungen wurden im Anschluss in den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.11.2018 eingearbeitet.

Beschluss Bürger 1

Billigungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange Kenntnis und stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplans „Kirchberg-Nord“  zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 22.03.2018 kommt. Die Änderungen wurden in die vorliegende Fassung vom 23.11.2018 eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss Bürger 2

Auslegungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Kirchberg-Nord“ mit Begründung in der Fassung vom 23.11.2018 einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 13.12.2018 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Datenstand vom 15.02.2019 08:05 Uhr