Entlastung der Jahresrechnung 2017
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Kaufering) | Sitzung des Marktgemeinderates | 16.01.2019 | ö | 8 |
Sachverhalt Bürger
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Feststellung der Jahresrechnung ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Die Entlastung macht die überörtliche Prüfung nicht entbehrlich.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für die festgestellte Jahresrechnung 2017.
(Der 1. Bürgermeister ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2019 08:07 Uhr