Bestellung des 1. Bürgermeisters zum ehrenamtlichen Standesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.10.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStVollzV) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.

Gemäß § 1 PSVollzV in Verbindung mit Art. 29 der Gemeindeordnung bestellt der
Marktgemeinderat die Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kaufering.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, den 1. Bürgermeister Herrn Thomas Salzberger zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Kaufering zu bestellen. Der Aufgabenbereich des Standesbeamten ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2019 10:49 Uhr