Erlass der Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2019 ö 6

Sachverhalt Bürger

Mit Bekanntmachung vom 06.03.2012 (AllMBl Nr. 3/2012, S. 182 ff.) wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern ein neues Muster für eine kommunale Entwässerungssatzung (EWS) veröffentlicht. Grund hierfür war die Fortentwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die EWS des Marktes Kaufering ist in Einklang mit höherrangigem Recht zu bringen und fordert demnach ein Neuerlass.

Die Anpassungen treffen insbesondere:

  • Änderungen der hierfür maßgeblichen Rechtsgrundlagen, insbesondere der Gemeindeordnung (GO), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
  • Die Bezeichnung "Gemeinde" ist durchgängig mit "Markt" ersetzt worden
  • Sprachliche Anpassungen, z.B. ist der Begriff "Entwässerungsanlage" durch "Entwässerungseinrichtung" ersetzt worden
  • § 12 Abs. 1: Die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse sind in Abständen von 20 Jahren (vorher: 10 Jahre) nachweislich auf Mängelfreiheit (sog. "Dichtheitsprüfung") zu prüfen
§ 17 Abs. 3: "Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers bei Abwasseruntersuchungen" gestrichen (Urteil des BayVGH vom 03.11.2014)

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering beschließt den Entwurf der beiliegenden Entwässerungssatzung sowie für damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen. Die Satzung wird dem Beschlussbuch beigeheftet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2020 09:30 Uhr