Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 17.01.2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nord IV“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung sind Regelungen über die Zulässigkeit von Wintergärten und Terrassenüberdachungen und der Errichtung von Terrassensichtschutzeinrichtungen im Bereich der Reihen- und Doppelhäuser.
Für das Verfahren des Bebauungsplanes „4. Änderung Nord IV“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.01.2018 bekannt gemacht und der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 02.02.2018 bis einschl. 20.02.2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.
Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nord IV“ erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 12.02.2020 beauftragt, auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 23.03.2020 bis einschließlich 27.04.2020.
Der Marktgemeinderat nahm in der Sitzung vom 17.06.2020 vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) Kenntnis und stellte fest, dass es im Rahmen des Verfahrens zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 21.01.2020 kommt. Die Änderungen wurden in die Fassung vom 17.06.2020 eingearbeitet, die Begründung und der Umweltbericht wurden entsprechend angepasst.
Der Marktgemeinderat billigte in der Sitzung vom 17.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und in der Fassung vom 17.06.2020 und beauftragte die Verwaltung den nächsten Verfahrensschritt mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Dauer von 14 Tagen verkürzt, weiterhin wurde beschlossen, dass gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 Einwendungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können.
Die entsprechende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 21.07.2020 bis einschließlich 06.08.2020.