Verlängerung des Ferienausschusses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 10.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Im Zuge der steigenden Infektionszahlen und zur Reduzierung der notwendigen Kontakte schlägt die Verwaltung entsprechend des Schreibens des Bay. Innenministeriums vom 10.12.2020 vor, den Ferienausschuss bis einschließlich 10.03.2021 zu verlängern und der Verwaltung die Möglichkeit einzuräumen, diesen Ausschuss statt des gesamten Marktgemeinderates zu laden.
Zur Übertragung der Aufgaben auf den Ferienausschuss, welcher personell bereits in der Geschäftsordnung verankert ist, genügt ein einfacher Beschluss.
Hiervon nicht berührt wird die Möglichkeit des Ferienausschusses für die Sommerpause gem. der Geschäftsordnung.
Der Ferienausschuss übernimmt sodann alle Aufgaben des Marktgemeinderates mit Ausnahme der Aufgaben aus Art. 32 II 2 GO. Für die dort genannten Aufgaben ist stets das gesamte Gremium notwendig.
Die Verwaltung wird zudem nur die dringend notwendigen, unverzichtbaren Entscheidungen im Ferienausschuss vortragen und die übrigen Angelegenheiten, welche aufschiebbar sind, auf die Zeit nach dem Ferienausschuss verlegen, sodass hierüber wieder das gesamte Gremium beraten kann.
Geplant ist daher, dass im April wieder eine reguläre Sitzung des gesamten Gremiums stattfinden kann.
Sollte das Infektionsgeschehen auf einem niedrigen Niveau sein, würde die Verwaltung für die März-Sitzung bereits wieder das gesamte Gremium laden.
Anderenfalls würde auf den Ferienausschuss zurückgegriffen werden.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt die Möglichkeit der Bildung und Verlängerung des Ferienausschusses in der Besetzung und Größe gem. der Geschäftsordnung mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 10.03.2021. Die Verwaltung kann daher bis zum 10.03.2021 auf den Ferienausschuss zurückgreifen, sofern die Lage es erfordert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3
Datenstand vom 12.03.2021 07:40 Uhr