Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet zur Verwertung u. Behandlung v. Abfällen und sonstigen Stoffen", Gemeinde Igling, Beteiligung als sonstiger Träger öffentl. Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB, Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.03.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ beschlossen.
Im Rahmen der Frühzeitgen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wurde der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 12.02.2020 wurde die Verwaltung beauftragt folgende Stellungnahme abzugeben:

Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ wie folgt Stellung:

Der Markt Kaufering bittet um Prüfung und Berücksichtigung folgender relevanter Belange:
-        immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen auf das bebaute Gemeindegebiet Kaufering
-        Entwässerungskonzept zu Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung mit Prüfung der Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering unter Angabe aller vorhandenen, bzw. zu erwartenden Schadstoffen
Falls eine Einleitung von Abwasser in die Kläranlage Kaufering erfolgt, sind Angaben zur prognostizierten Abwassermenge und die Sicherstellung und Beschreibung der Abwasserqualität erforderlich um mögliche Auswirkungen auf den Betrieb der Kläranlage Kaufering beurteilen zu können. Ggf. sind entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf mit aufzunehmen
-        zu erwartenden Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering in Bezug auf den zu erwartenden Verkehr unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrszahlen
-        Es ist zu prüfen und sicher zu stellen falls Abwasser direkt oder indirekt der Kläranlage Kaufering zugeführt werden, dass diese wegen gefährlicher Stoffe dort keine zusätzlichen Reinigungsstufen oder – prozesse erfordern.

Der Gemeinderat Igling hat in der Sitzung vom 09.02.2021 die Stellungnahme beschlussmäßig behandelt, der Auszug aus der Sitzungsniederschrift ist als Anlage beigefügt. Die Einwendungen des Marktes Kaufering wurden hier berücksichtigt, die entsprechenden Gutachten wurden zwischenzeitlich erstellt, bzw. konkretisiert, es sind keine Abwägungsfehler oder Abwägungsdefizite ersichtlich.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Entsorgung von Abfällen, der Produktion von Baustoffen und deren Umschlag“ der Gemeinde Igling folgende Stellungnahme abzugeben:

„Der Markt Kaufering bedankt sich für die Beteiligung am Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Entsorgung von Abfällen, der Produktion von Baustoffen und deren Umschlag“.
Die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung seitens der Marktes Kaufering vorgebrachten Belange wurde im Verfahren entsprechend berücksichtigt. Der Markt Kaufering erklärt sein Einverständnis zu den vorliegenden Planungen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Datenstand vom 06.05.2021 09:33 Uhr