Bündelausschreibung für die Strombeschaffung 2023-2025;
Festlegung der auszuschreibenden Stromart
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 10.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bereitet die [Name] derzeit wieder die Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 vor. Durch Abschuss eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages im Jahr 2015 mit der [Name] nimmt der Markt Kaufering an dieser Ausschreibung erneut teil.
Zur Vorbereitung der Ausschreibung ist seitens des Marktes Kaufering nun die Entscheidung darüber zu treffen, ob für den Lieferzeitraum Normalstrom oder Ökostrom beschafft werden soll.
Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100% Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50% des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 01.01.2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 01.01.2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.
Die Erfahrungen der [Name] haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Entsprechend der Erfahrungen der [Name] ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten von ca. + 0,0 – 0,5 ct/kWh bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.
Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielte bislang eine untergeordnete Rolle und wurde nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. In der Praxis lag daher nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der [Name] ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen. Die Mehrkosten gegenüber Normalstrom belaufen sich auf ca. +0,5 – 1,2 ct/kWh.
Für den Lieferzeitraum 2020 bis 2022 hat sich der Marktgemeinderat für die Beschaffung von Ökostrom mit Neuanlagenquote entschieden.
Der Gesamtverbrauch des Marktes beträgt rund 900.000 kWh pro Jahr (ca. 200.000 Euro)
Mehrpreis (Energiepreis) ohne Neuanlagenquote: 0 – 4.500 Euro pro Jahr
Mehrpreis (Energiepreis) mit Neuanlagenquote: 4.500 – 10.800 Euro pro Jahr
Beschluss Bürger 1
Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung für die Lieferjahre 2023-2025
Alternative 1:
„100% Ökostrom mit Neuanlagenquote“
beschafft werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 16
Beschluss Bürger 2
Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung für die Lieferjahre 2023-2025
Alternative 2:
„100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Datenstand vom 06.05.2021 09:33 Uhr