Berufung in den Seniorenbeirat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2021 ö 5

Sachverhalt Bürger

Nach § 4 Abs. 2 der „Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Kaufering“ ist der Marktgemeinderat zuständig für die Bestellung der Mitglieder des Seniorenbeirates.

In der Sitzung vom 08.07.2020 hat der Marktgemeinderat die Satzung für den Seniorenbeirat beschlossen.
§ 4 lautet wie folgt:
Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Seniorenbeirat setzt sich aus mindestens 10 Mitgliedern zusammen:
a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden und Institutionen mit seniorenspezifischem Bezug (z.B. Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.),
b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.

Die Kandidaten können aus folgenden Einrichtungen stammen: Pfarreiengemeinschaft Kaufering, Kath. Pfarramt Maria Himmelfahrt und Kath. Pfarramt St. Johann, Evangelisch-luth. Kirchengemeinde Paulusgemeinde, Malteser Hilfsdienst – Kreisgeschäftsstelle, Arbeiterwohlfahrt, Förderverein Seniorenstift Kaufering, Seniorenstift Kaufering, VdK Sozialverband Bayern.

Folgende Personen wurde bisher gewählt:

§ 4 Zusammensetzung und Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates
(1) Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Seniorenbeirat setzt sich aus mindestens 10 Mitgliedern zusammen:
a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden, und Institutionen mit seniorenspezifischem Bezug (z.B. Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.)

b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.
Dr. Börries Graf zu Castell (Förderverein)
Albrecht Künzel
Wolfgang Wähnert (Förderverein)
Harald Goos
Günther Honel (Seniorenstift)
Ulrich Weiss
Hanna Rulf (Hospiz- und Palliativverein)
Rainer Mundt

Eberhard Hils

Wir haben mittlerweile ein zehntes Mitglied gewinnen können, Herr Dr. von Schnurbein (ev. Kirche) wäre bereit, sich im Seniorenbeirat zu engagieren.

Die Wahl wird entsprechend der Satzung durchgeführt, die Wahlzettel sind entsprechend vorbereitet.

Nach der Wahl sieht die Zusammensetzung wie folgt aus:
§ 4 Zusammensetzung und Berufung der Mitglieder des Seniorenbeirates
(1) Die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Der Seniorenbeirat setzt sich aus mindestens 10 Mitgliedern zusammen:
a) bis zu fünf Vertreter von örtlichen Vereinen, Verbänden, und Institutionen mit seniorenspezifischem Bezug (z.B. Kirchen, Selbsthilfegruppen usw.)

b) bis zu fünf Einzelpersonen, die Bürger des Marktes Kaufering sind. Sie dürfen in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Markt Kaufering stehen. Mitglieder des Marktgemeinderates können nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.
Dr. Börries Graf zu Castell (Förderverein)
Albrecht Künzel
Wolfgang Wähnert (Förderverein)
Harald Goos
Günther Honel (Seniorenstift)
Ulrich Weiss
Hanna Rulf (Hospiz- und Palliativverein)
Rainer Mundt
Dr. Hartmut von Schnurbein (ev. Kirche)
Eberhard Hils

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beruft Herrn Dr. Hartmut von Schnurbein nach seiner Wahl durch den Marktgemeinderat in den Seniorenbeirat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 08:08 Uhr